Baustellenvorbereitung

Allgemeines

  • Ein moderner Baubetrieb zeichnet sich durch ein Höchstmaß an Vorbereitung und Organisation des Bauprojektes vor der Ausführungsphase aus.
  • Ein Bauvorhaben läuft nur dann rationell und reibungslos ab, wenn schon vor Baubeginn die entscheidenden Weichen gestellt werden.
  • Nach Auftragserteilung sollte möglichst bald mit der Vorbereitung und Organisation der Baustelle begonnen werden.
  • Mit der elektronischen Meldung über das BUAK-Portal www.buak.at wird die Meldepflicht an das Arbeitsinspektorat und die BUAK erfüllt. (siehe Kap. A.1.6 und Kap. B 4)
  • Die folgende Checkliste ist eine Hilfestellung für eine möglichst vollständige Baustellenorganisation.

Vorplanung

  • Meldung der Baustelle an die BUAK sofern nicht bereits durch Vorankündigung (BauKG) erfolgt.
    Werden die Bauarbeiten von mehreren Arbeitgebern unmittelbar aufeinanderfolgend ausgeführt, liegt die Meldepflicht bei jenem Arbeitgeber, der als Erster auf der Baustelle mit meldepflichtigen Bauarbeiten beginnt.
    • Name und Anschrift des ausführenden Unternehmens
    • genaue Lage der Baustelle
    • Beginn der Arbeiten
    • Art und Umfang der Arbeiten
    • voraussichtliche Zahl der Beschäftigten
    • Name der vorgesehenen Aufsichtsperson
  • Anschlüsse beantragen für
    • Wasser
    • Strom
    • Abwasser
  • Ausreichend Platz für Baustelleneinrichtung sicherstellen
  • Genehmigungen einholen für
    • Bauarbeiten (Neu-, Zu- und Umbau)
    • Abbrucharbeiten
    • Überstunden (Arbeitsinspektorat)
    • Nacht- und Schichtarbeit
    • Sprengarbeiten
    • Transporte mit Überbreite/Überhöhe
    • Straßensperrungen
    • Verkehrssicherung
    • Umleitung
  • Bestandspläne beschaffen für
    • Telefon/Datenleitungen
    • Strom
    • Gas
    • Wasser
    • Abwasser
    • sonstige Einbauten
  • Berechnungen anfertigen bei Abweichung von der Regelausführung für
    • Baugrubensicherung
    • Künettenverbau
    • Gerüste
    • Tragwerke
  • Kontrolle
    • Baugrund
    • Grundwasser
    • nicht durchbruchsichere Bauelemente
    • asbesthaltige Bauteile
    • Nachbarbebauung (Gutachten über Bauzustand, Beweissicherungen)
    • Nähe von Gleisanlagen
    • Nähe von brandgefährlichen Anlagen
    • Nähe von Wohnbebauung (Lärmschutz usw.)
    • Nähe von Freileitungen/Telekom-Sendeanlagen
    • Suchschlitze für Erdleitungen

Personaleinsatz

  • Bauleitung (Aufsichtsperson)
    • Bauleiter
    • Polier
    • Vorarbeiter
  • Anzahl der Beschäftigten
    • .............
    • (wichtig für Unterkünfte, Sanitäranlagen, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Firmenbus, Transporte usw.)
  • Ersthelfer
    • ...............
    • ...............
  • Auswahl und Einteilung der Mitarbeiter
    • Weitere Aufsichtspersonen
    • Geräteführer
    • Einweiser
    • Anschläger
    • Hilfspersonal (Werkstatt, Büro)
    • Elektrofachmann
    • Eingearbeitete Arbeitsgruppen möglichst zusammen lassen.
  • Sicherheitsvertrauensperson
    • ...............
    • ...............

Arbeitsvorbereitung und Gefahrenevaluierung

  • Koordination der Bauleistungen
    • dem Bauherrn/Projektleiter
    • dem Baustellenkoordinator
    • Arge-Partnern
    • Sub-Unternehmern
    • Fremdfirmen/Selbstständigen
Hinweis: Leistungen für die Arbeitssicherheit vertraglich regeln!
  • Schwierige, komplizierte Arbeitsabläufe
    • sicherheitstechnisch vorausplanen
    • schriftliche Arbeitsanweisungen geben
    • Ablauf- und Montageanleitung anfertigen
  • Gefährdungen zu erwarten? Z. B. durch
    • gefährliche Arbeitsstoffe
    • gesundheitsschädliche Stoffe
    • leicht entzündbare Stoffe
    • Sprengstoff
    • giftige Gase oder Dämpfe
    • Staub
  • Besondere Schutzmaßnahmen für
    • Anrainer, Verkehrsteilnehmer
    • Objektnutzer, Betriebsangehörige
    • Gewässer/Pflanzen
    • Wasserschutz-/Naturschutzgebiet
    • Wohngebiet (Lärmschutz)
    • Lawinen-/Hochwassergebiete
    • Hochspannungsleitungen
    • bestehende bauliche Anlagen, Leitungen
    • Deponie-/Altlastenbereich
  • Entsorgung der Baustelle
    • nicht gefährliche Abfälle
    • gefährliche Abfälle
    • Verpackungen
  • Notfall-Planung für Großbaustellen, schwer erreichbare Arbeitsplätze usw.
    • Alarmplan (Warnsystem für alle Mitarbeiter, Meldung)
    • Rettungsplan
    • Fluchtwegplan
    • Brandschutzplan

Ausrüstung

  • Persönliche Schutzausrüstung
    • Kopfschutz
    • Gehörschutz
    • Augen-, Gesichtsschutz
    • Atemschutz
    • Hautschutz
    • Handschutz
    • Fußschutz
    • persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
    • persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken und Versinken
    • Warnkleidung
    • Winter-, Wetterschutzkleidung
  • Erste Hilfe
    • Verbandskästen (nach Entnahmen auffüllen;
      periodische Überprüfung erforderlich)
    • Rettungstrage
    • Meldesystem
    • Rettungsgerät
  • Brandschutz
    • Feuerlöscher, Feuermelder
    • Löschwasseranschlüsse
  • Sicherheitstechnische Unterlagen
    • Baubuch, Bautagesberichte
    • SiGePlan, Unterlage für spätere Arbeiten
    • Baustellenevaluierungsdokumente
    • ÖNORMEN, EU-Normen, Verarbeitungsrichtlinien, Betriebsanleitungen
    • Prüflisten
    • Informationsmaterial
    • Hilfsmittel zur Unterweisung (Dokumente, Video)
Aktuelle Gesetze ArbeitnehmerInnenschutz Bau
Bezugsquelle:
http://webshop.wko.at
  • Büro, Unterkünfte
    • Baubüro
    • Aufenthaltsräume
    • Waschraum/Toilette
    • Unterkünfte
    • Regelmäßige Reinigung veranlassen
  • Winterbau
    • Maßnahmen
    • Einrichtungen
  • Betriebssicherheit
    • bei Baumaschinen, Geräten, Handmaschinen, Werkzeugen, Anschlagmitteln
    • Prüfungen/Vormerke, z. B. Kranaufstellung, Bauaufzug, Gerüste, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Aushänge gut sichtbar anbringen
    • erste Hilfe (Anleitung, Ersthelfer)
    • AUVA-Merkblätter
    • spezielle Plakate
    • aushangpflichtige Bescheide
  • Elektrische Einrichtungen
    • Zuleitung – Zählerkasten
    • Schaltschränke
    • Mobile Stromerzeuger
    • Erdung
    • Kabelführung
    • Unterverteiler
    • Verbrauchseinrichtungen
    • Erforderliche Prüfungen veranlassen, ggf. Vormerke anlegen.

Baudurchführung

  • Verkehrssicherung
    • Maßnahmen gemäß Bescheid und Verordnung der Verkehrsbehörde
    • Beschränkungen für allgemeinen Verkehr beachten (Breite/Höhe/Gewicht)
    • Fußgänger-Schutz
    • Zutrittsverbote
    • Aufenthaltsverbote, z. B. im Gefahrenbereich
  • Verkehrsführung auf der Baustelle
    • Ein- und Ausfahrten
    • Baustraßen
    • Rückwärtsfahrt
    • Höchstgeschwindigkeit
    • Beladeanweisung
  • Baustellenflächen
    • Funktionen zuordnen
    • Gefahrenbereiche kennzeichnen (absperren, abschranken)
    • Fahrwege und Fußwege trennen
    • Lagerflächen zuweisen
    • Zufahrt für Einsatzfahrzeuge immer freihalten
  • Erd- und Freileitungen
    • suchen
    • einmessen
    • markieren (dauerhaft)
    • sichern
  • Künettenverbau/Baugrubensicherung
    • Verbauart/Böschungswinkel festlegen
    • Verbaumaterial beschaffen
    • Ein- und Ausbau überwachen
    • Arbeitsraumbreiten einhalten
    • Sicherheitsabstände einhalten
  • Absturzgefahr
    • Absturzkanten feststellen und sichern
    • Sicherungsart festlegen
    • bei Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) klare Unterweisung geben, z. B. Anschlagpunkt und Aufsicht festlegen
    • Berge- und Rettungsmaßnahmen festlegen
  • Beleuchtung
    • alle Arbeitsplätze und Verkehrswege ausreichend beleuchten, z. B. in Kellern, Schächten, Kanälen, Dachböden, unter Tage, auch morgens und abends im Winter
    • Notbeleuchtung (Fluchtwege)
  • Unterweisung der Beschäftigten über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere:
    • über die Besonderheiten der Baustelle
    • über Gefährdung durch Neben- bzw. Subunternehmer
    • über Gefährdung durch aufrechten Betrieb
    • bei neuen Arbeitsmethoden/-techniken
    • bei Arbeiten mit besonderer Gefährdung (z. B. Lärm, Vibrationen, Explosionsgefahr)
    • nach Unfällen oder sonstigen Zwischenfällen
    • zumindest aber einmal im Kalenderjahr

    • Die Unterweisung hat durch geeignete Personen und erforderlichenfalls schriftlich zu erfolgen. (siehe Kap. B 2) Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, müssen in einer für sie verständlichen Form (Video, Bild, Demonstration) unterwiesen werden.

Unterweisungshilfen

  • Weitere Unterweisungshilfen:
    • ÖBEV – Österreichische Bauevaluierungssoftware, www.bauevaluierung.at;
    • SiGe-Plan
    • Unterlage für spätere Arbeiten



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