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A 2.3


Weitere Aufgaben

  • Festlegen, welches Unternehmen für die Realisierung der Maßnahmen des SiGePlans und der Unterlage jeweils zuständig ist (Errichtung, Instandhaltung und Entfernung).
  • Darauf achten, dass der Bauherr/Projektleiter die obigen Einrichtungen und Maßnahmen des SiGePlans und der Unterlage vertraglich mit den ausführenden Firmen vereinbart.
  • Darauf achten, dass der Bauherr/Projektleiter zeitgerecht eine Vorankündigung erstellt und – spätestens zwei Wochen vor Baubeginn – dem Arbeitsinspektorat übersendet.
  • Information und Kommunikation zwischen allen Beteiligten sicherstellen.

Bezugsquellen für weitere Informationen


Mappe „Sicherheit am Bau“
Service-GmbH der WKÖ
https://webshop.wko.at > Suchbegriff „Baumappe“
TeI.: 05 90 900-50 50, Fax: 05 90 900-236
E-Mail: mservice@wko.at

ÖBEV – Österreichisches Bau-Evaluierungsprogramm
www.bauevaluierung.at

WINGIS Gefahrstoff – Informationssystem
https://www.wingisonline.de/

Gefahrstoffportal
https://webshop.wko.at

GESTIS – Stoff-Datenbank
www.dguv.de

Homepage des Bau-Arbeitsinspektorates
www.arbeitsinspektion.gv.at

AUVA-Merkblätter, Broschüren und Checklisten
Bezug bei der regional zuständigen AUVA-Landesstelle
(siehe Anhang) und im Internet www.auva.at > Publikationen

ArbeitnehmerInnenschutz expert
(mit Gesetzen und Verordnungen)
ASchG, BauV, BauKG etc.
www.verlagoesterreich.at/a-expert/

ÖNORM B 2107, Umsetzung des Bauarbeiten-
koordinationsgesetzes (BauKG), Teil 1 & 2

Austrian Standards International
www.austrian-standards.at

Aktuelle Gesetze ArbeitnehmerInnenschutz Bau
Publikation der Service-GmbH der WKÖ
Bezugsquelle: https://webshop.wko.at


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