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B 10.3


Pflichten der Mitarbeiter

  • Erste Hilfe zu leisten ist eine gesetzliche Verpflichtung für jeden.
  • Jede Verletzung ist sofort zu melden.
  • Die betriebliche Anordnung, sich in Erste Hilfe/zum Arzt zu begeben, ist zu befolgen.
  • Maßnahmen, die der Ersten Hilfe dienen, sind zu unterstützen (z. B. Verletzte/Unfallort sichern, weitere Hilfe holen).

Maßnahmen zur Ersten Hilfe

  • Es ist sicherzustellen, dass während der Arbeitszeit die gesetzlich erforderliche Anzahl an Ersthelfern anwesend ist.
  • Auch der Arbeitgeber kann Ersthelfer sein.

 Vorschriften und Regeln


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