B 10.3
Pflichten der Mitarbeiter
- Erste Hilfe zu leisten ist eine gesetzliche Verpflichtung für jeden.
- Jede Verletzung ist sofort zu melden.
- Die betriebliche Anordnung, sich in Erste Hilfe/zum Arzt zu begeben, ist zu befolgen.
- Maßnahmen, die der Ersten Hilfe dienen, sind zu unterstützen (z. B. Verletzte/Unfallort sichern, weitere Hilfe holen).
Maßnahmen zur Ersten Hilfe
- Es ist sicherzustellen, dass während der Arbeitszeit die gesetzlich erforderliche Anzahl an Ersthelfern anwesend ist.
- Auch der Arbeitgeber kann Ersthelfer sein.
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