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B 16.1


Grenzwerte

  • Die VEMF enthält Expositionsgrenzwerte und ihnen zugeordnete Auslösewerte, wobei Expositionsgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Grundsätzlich handelt es sich bei Expositionsgrenzwerten um elektrische Feldwerte oder SAR (Spezifische Absorptionsrate)-Werte im menschlichen Gewebe, die nicht gemessen, sondern nur berechnet werden können.
  • Als Hilfsmittel für die Gefahrenbeurteilung wurden Auslösewerte festgelegt. Auslösewerte sind jene Feldwerte am Arbeitsplatz, bei deren Einhaltung auch die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte garantiert ist. Diese können gemessen oder auf andere Weise bestimmt werden.
  • Eine Überschreitung eines Auslösewertes bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine Überschreitung des Expositionsgrenzwertes.
  • Für Implantatträger sind (außer für das statische Magnetfeld) in der VEMF keine Grenzwerte festgelegt.
  • Zur Evaluierung ist hier der Stand der Technik heranzuziehen, im Zweifelsfall muss eine ärztliche Beurteilung erfolgen.
  • Für werdende Mütter gelten die Grenzwerte der Ratsempfehlung 1999 für die Allgemeinbevölkerung, für Jugendliche gelten die Auslösewerte als Grenzwerte.

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

  • Für die Evaluierung eines Arbeitsplatzes nach VEMF können insbesondere folgende Unterlagen herangezogen werden:
    • Herstellerangaben/Bedienungsanleitungen: Die vom Hersteller bereitgestellte Information, z. B. die richtige Verwendung oder die Einhaltung von Mindestabständen, ist zu beachten;
    • Normen, wissenschaftliche Erkenntnisse;
    • Leitfäden der Europäischen Kommission;
    • Internetseiten der Arbeitsinspektion und AUVA;
    • Messungen/Berechnungen.
  • Auf Arbeitsplätzen sind Expositionen, die über die Auslösewerte oder Expositionsgrenzwerte hinausgehen, am ehesten beim Elektroschweißen oder in unmittelbarer Nähe von Anlagen zur elektrischen Energieversorgung im Hochleistungsbereich (z. B. Hochspannungs-, Bahnstromleitungen) zu erwarten.
  • In Büroräumen, in denen nur die üblichen elektrischen Arbeitsmittel verwendet werden und keine außergewöhnlichen Belastungen durch starke Quellen auftreten, wie durch in unmittelbarer Nähe befindliche Hochleistungstransformatoren oder elektrische Leitungen mit hoher Stromstärke, kann bei der Evaluierung von einer Einhaltung der Expositionsgrenzwerte ausgegangen werden.
  • Wird ein Überschreiten eines Auslösewertes festgestellt und wird die Einhaltung des zugehörigen Expositionsgrenzwertes nicht nachgewiesen, ist die Durchführung von Maßnahmen zur Senkung der EMF-Belastung unter die Auslösewerte erforderlich.

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