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B 16.3


Information und Unterweisung

  • Arbeitnehmer sind über die Gefährdungen durch EMF und die Maßnahmen zu deren Vermeidung zu informieren und zu unterweisen, wenn bei ihrer Tätigkeit die Möglichkeit besteht, dass ein Auslösewert überschritten wird und auch die Einhaltung des Expositionsgrenzwertes nicht nachgewiesen wird. Arbeitnehmern muss die Möglichkeit gegeben werden, Symptome bzw. Effekte, die durch EMF hervorgerufen werden können, wie Schwindelgefühl, Übelkeit und optische Wahrnehmungsstörungen (Augenflimmern), zu erkennen.
  • Indirekte Gefährdungen, die die Störung aktiver Implantate (z. B. Herzschrittmacher) oder die Projektilwirkung auf magnetisierbare Körper im Nahbereich von starken Quellen statischer Magnetfelder, wie Magnetresonanztomografen, umfassen, sollten im Rahmen der Information und Unterweisung ebenfalls vermittelt werden.
  • Bedeutend sind der richtige Umgang mit Arbeitsmitteln und korrekte Verhaltensweisen zur Minimierung der Exposition, wobei ein möglichst großer Abstand (vor allem des Kopfes) von der EMF-Quelle wohl die wichtigste Verhaltensregel darstellt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unten im Kasten „Vorschriften und Regeln“.


 Vorschriften und Regeln

  • Zur Beurteilung von EMF an Büroarbeitsplätzen wurde von der AUVA das Programm „EMES“ entwickelt, das kostenfrei auf der Internetseite www.eval.at verfügbar ist. Derzeit gibt es die Version „EMES-2“, die zusätzlich bereits einige elektrische Maschinen in die Evaluierung mit einbeziehen kann.
  • Informationen zu elektromagnetischen Feldern und den Einführungserlass des Zentral-Arbeitsinspektorats zur VEMF (PDF) finden Sie unter:
    www.arbeitsinspektion.gv.at
  • Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU Elektromagnetische Felder (PDF) unter: www.ec.europa.eu
  • Informationsblatt „Elektromagnetische Felder im Bau- und Baunebengewerbe“ zum Download unter: www.bau.or.at
  • AUVA-Merkblatt M 470 Elektromagentische Felder

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