<

 

 

>


C 9.1


Innerbetriebliche Festlegung

  • Der Arbeitgeber hat für den Einsatz der PSA gegen Ertrinken eine Betriebsanweisung zu erstellen.
  • Die Wartungsintervalle nach Herstellerangaben sind einzuhalten.
  • Der Unternehmer hat innerbetriebliche Festlegungen zu treffen über
    • Instandhaltung,
    • Wartung,
    • Reinigung,
    • Aufbewahrung,
    • Prüfungen.

Rettungsausrüstung

  • Rettungsmittel müssen ständig vorhanden und einsatzbereit sein.
  • Rettungsringe ohne Leine sind ungeeignet.
  • Stehendes Wasser
    • Rettungsring mit Leine,
    • Rettungsstange,
    • Rettungshaken.
  • Fließendes Wasser
    • Ruderboot,
    • dazu Rettungsring mit Leine,
    • Rettungsstange,
    • Rettungshaken.
  • Stark strömendes Wasser
    • Motorboot während der Arbeitsdurchführung besetzt und in Betrieb,
    • dazu Rettungsring mit Leine,
    • Rettungsstange,
    • Rettungshaken.

Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Eine ausreichende Personenanzahl ist in der Durchführung von Schutz- und Rettungsmaßnahmen zu unterweisen.
  • Mindestens eine Person muss Kenntnisse über die erforderlichen Rettungsmaßnahmen bei Herz- oder Atemstillstand haben.
  • Unmittelbar nach der Bergung lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen.
  • Maßnahmen gegen Unterkühlung einleiten (z. B. in eine Decke hüllen).
  • Unterkühlte Personen dürfen auf keinen Fall Alkohol trinken, weil dieser die Wärmeabgabe steigert.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich