C 9.1
Innerbetriebliche Festlegung
- Der Arbeitgeber hat für den Einsatz der PSA gegen Ertrinken eine Betriebsanweisung zu erstellen.
- Die Wartungsintervalle nach Herstellerangaben sind einzuhalten.
- Der Unternehmer hat innerbetriebliche Festlegungen zu treffen über
- Instandhaltung,
- Wartung,
- Reinigung,
- Aufbewahrung,
- Prüfungen.
Rettungsausrüstung
- Rettungsmittel müssen ständig vorhanden und einsatzbereit sein.
- Rettungsringe ohne Leine sind ungeeignet.
- Stehendes Wasser
- Rettungsring mit Leine,
- Rettungsstange,
- Rettungshaken.
- Fließendes Wasser
- Ruderboot,
- dazu Rettungsring mit Leine,
- Rettungsstange,
- Rettungshaken.
- Stark strömendes Wasser
- Motorboot während der Arbeitsdurchführung besetzt und in Betrieb,
- dazu Rettungsring mit Leine,
- Rettungsstange,
- Rettungshaken.
Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Eine ausreichende Personenanzahl ist in der Durchführung von Schutz- und Rettungsmaßnahmen zu unterweisen.
- Mindestens eine Person muss Kenntnisse über die erforderlichen Rettungsmaßnahmen bei Herz- oder Atemstillstand haben.
- Unmittelbar nach der Bergung lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen.
- Maßnahmen gegen Unterkühlung einleiten (z. B. in eine Decke hüllen).
- Unterkühlte Personen dürfen auf keinen Fall Alkohol trinken, weil dieser die Wärmeabgabe steigert.
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