D 1
Böschungen
Böschungsneigung
- Die Böschungsneigung richtet sich unter anderem nach
- der Bodenart,
- den vorhandenen Auflasten (z. B. Verkehr, Geräte, Aushub, angrenzende Bauwerke),
- den möglichen Erschütterungen,
- den Grundwasserverhältnissen,
- den Witterungsverhältnissen,
- den geologischen Verhältnissen.
- Ohne rechnerischen Nachweis dürfen die untenstehenden Böschungswinkel nicht überschritten werden.
- Nicht bindiger oder weicher bindiger Boden
z. B. Sande, Kiese, Mutterboden
- Steifer oder halbfester bindiger Boden
z. B. Lehm, Mergel, fester Ton, Böden mit festem Zusammenhalt
- Leichter Fels
nicht gebräch und nicht verwittert, keine zur Baugrube einfallenden Schichten, ohne Klüfte
- Schwerer Fels
nur durch Sprengen lösbar
Böschungswinkel 90° erlaubt.
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