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Böschungen

Böschungsneigung

  • Die Böschungsneigung richtet sich unter anderem nach
    • der Bodenart,
    • den vorhandenen Auflasten (z. B. Verkehr, Geräte, Aushub, angrenzende Bauwerke),
    • den möglichen Erschütterungen,
    • den Grundwasserverhältnissen,
    • den Witterungsverhältnissen,
    • den geologischen Verhältnissen.
  • Ohne rechnerischen Nachweis dürfen die untenstehenden Böschungswinkel nicht überschritten werden.
  • Nicht bindiger oder weicher bindiger Boden
    z. B. Sande, Kiese, Mutterboden
  • Steifer oder halbfester bindiger Boden
    z. B. Lehm, Mergel, fester Ton, Böden mit festem Zusammenhalt
  • Leichter Fels
    nicht gebräch und nicht verwittert, keine zur Baugrube einfallenden Schichten, ohne Klüfte
  • Schwerer Fels
    nur durch Sprengen lösbar
Böschungswinkel 90° erlaubt.

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