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Unterfangungen
Allgemeines
- Unterfangungen von Fundamenten sind immer dann erforderlich, wenn neu zu errichtende Gebäude tiefer gegründet werden sollen als die Nachbarbebauung.
- Spezielle Unterfangungsverfahren, wie z. B. Injektion, Baugrundvereisung oder Bohrpfahlwände, erfordern Standsicherheitsnachweise der bestehenden Gebäudeteile für alle Bauzustände.
Ausführung
- Bautechnische Unterlagen
über vorhandenes und geplantes Gebäude und über den Baugrund beschaffen.
- Bauvorbereitung treffen mit
- Erkundung des Baugrunds, der bestehenden baulichen Anlagen und der im Baugrund wirkenden Kräfte durch eine fachkundige Person;
- Beweissicherung, z. B. durch Fotos, Gipsmarken, Nivellement;
- Sicherung der bestehenden Gebäude – Aufnahme der horizontalen Kräfte.
- Eine Statik für den Endzustand der Unterfangung und für die Bauzustände ist erforderlich.
- Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte in einem Arbeitsplan.
- Baudurchführung
- Auf Grundwasser achten.
- Gegen Grundbruchgefahr zunächst Erdblock stehen lassen.
- Erdblock im Zuge der Unterfangung nur abschnittsweise durch Stichgräben oder Schächte abtragen.
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