<

 

 

>


E 0


Baumaschinen Allgemeines

Anforderungen an den Fahrer

  • Ausbildung und Erfahrung zum Führen der Geräte sind notwendig.
  • Körperlich und geistig geeignet verlässlich und besonders unterwiesen.
  • Mindestens 18 Jahre alt.
  • Vibrationsbelastung gemäß Herstellerangaben klären und Einsatzbedingungen beachten.
  • Durch Fahrweise und Wahl der Geschwindigkeit Vibrationen reduzieren.
  • Gegebenenfalls Einsatzzeiten entsprechend der Belastung begrenzen.
  • Er muss vom Arbeitgeber zum Führen der Erdbaumaschine bestimmt sein (betriebliche Fahrererlaubnis, Ausweisformular von AUVA beziehen).
  • Der Fahrer muss die Betriebsanleitung und die Sicherheitsvorschriften kennen.

Betrieb

  • Vor der Inbetriebnahme den betriebssicheren Zustand überprüfen.
  • Nur solche Arbeiten ausführen, für die die Maschine bestimmungsgemäß vorgesehen ist.
  • Zum Erreichen und Verlassen des Fahrerplatzes sind die vorgesehenen Aufstiege und Zugänge zu benutzen.
  • Beim Auf- und Abstieg über die Ketten besteht Abrutschgefahr.
  • Auftrittsflächen und Zugänge in trittsicherem Zustand erhalten.
  • Vor Beginn von Aushubarbeiten Art und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen oder sonstigen Einbauten feststellen.
  • Leitungsverlauf markieren.
  • Die Fahrgeschwindigkeit ist auf die Fahrbahnverhältnisse (Unebenheiten, Eis, Schnee, Nässe) abzustimmen.
  • Die Mitfahrt auf der Maschine oder der Arbeitseinrichtung ist unzulässig.
    Ausnahme: Geeignete und hiefür ausgerüstete Mitfahrgelegenheiten sind vorhanden.
  • Die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt besonderen Bestimmungen (Zulassung/Führerschein).
  • Gehörschutz benutzen, wenn der Beurteilungspegel mehr als 85 dB (A) beträgt.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich