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Baumaschinen Allgemeines
Anforderungen an den Fahrer
- Ausbildung und Erfahrung zum Führen der Geräte sind notwendig.
- Körperlich und geistig geeignet verlässlich und besonders unterwiesen.
- Mindestens 18 Jahre alt.
- Vibrationsbelastung gemäß Herstellerangaben klären und Einsatzbedingungen beachten.
- Durch Fahrweise und Wahl der Geschwindigkeit Vibrationen reduzieren.
- Gegebenenfalls Einsatzzeiten entsprechend der Belastung begrenzen.
- Er muss vom Arbeitgeber zum Führen der Erdbaumaschine bestimmt sein (betriebliche Fahrererlaubnis, Ausweisformular von AUVA beziehen).
- Der Fahrer muss die Betriebsanleitung und die Sicherheitsvorschriften kennen.
Betrieb
- Vor der Inbetriebnahme den betriebssicheren Zustand überprüfen.
- Nur solche Arbeiten ausführen, für die die Maschine bestimmungsgemäß vorgesehen ist.
- Zum Erreichen und Verlassen des Fahrerplatzes sind die vorgesehenen Aufstiege und Zugänge zu benutzen.
- Beim Auf- und Abstieg über die Ketten besteht Abrutschgefahr.
- Auftrittsflächen und Zugänge in trittsicherem Zustand erhalten.
- Vor Beginn von Aushubarbeiten Art und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen oder sonstigen Einbauten feststellen.
- Leitungsverlauf markieren.
- Die Fahrgeschwindigkeit ist auf die Fahrbahnverhältnisse (Unebenheiten, Eis, Schnee, Nässe) abzustimmen.
- Die Mitfahrt auf der Maschine oder der Arbeitseinrichtung ist unzulässig.
Ausnahme: Geeignete und hiefür ausgerüstete Mitfahrgelegenheiten sind vorhanden.
- Die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt besonderen Bestimmungen (Zulassung/Führerschein).
- Gehörschutz benutzen, wenn der Beurteilungspegel mehr als 85 dB (A) beträgt.
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