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Anschlagen von Lasten
Allgemeines
- Beim Umgang mit Lasten müssen diese sicher gehoben, bewegt und wieder abgesetzt werden.
- Diese Lastaufnahmeeinrichtungen setzen sich zusammen aus dem:
- Neben der sorgfältigen Arbeit des Kranführers ist eine für die jeweilige Last geeignete und technisch einwandfreie Lastaufnahmeeinrichtung sowie das sorgfältige Anschlagen der Last erforderlich.
- Lose Teile nur in Lastaufnahmemittel – Steinkorb, Materialbox, Kleinteilebehälter usw. – transportieren, dabei auf gleichmäßige Beladung achten.
- Lange Teile eventuell mit Leitseilen führen.
- Lasten müssen so angeschlagen werden, dass sie sich nicht unbeabsichtigt lösen können. Dazu ist eine zusätzliche Sicherung nötig, die erst nach dem Absetzen der Last entfernt wird.
- Für die Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger bei Erfordernis Handzeichen oder Sprechfunk vorsehen.
Anschlagmittel
- Anschlagmittel müssen grundsätzlich über eine dauerhaft angebrachte und deutlich erkennbare Kennzeichnung verfügen.
- Bei mehrsträngigen Gehängen dürfen nur zwei Stränge als tragende angenommen werden.
Ausnahme: Es ist sichergestellt, dass die Last sich auf weitere Stränge verteilt, z. B. bei Schachtklemmen.
- Die Tragfähigkeit muss mindestens für einen Neigungswinkel von 60° auf Etiketten oder Anhängern angegeben sein.
- Anschlagmittel müssen bei der Benutzung an scharfen Kanten geschützt werden.
- Lasthaken in Anschlagmitteln
- dürfen keine groben Verformungen im Hakenmaul aufweisen (max. 10 % Aufweitung),
- dürfen nur eine Abnutzung im Hakenmaul von max. 5 % aufweisen.
- Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel mindestens einmal jährlich von einem Fachkundigen prüfen lassen.
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