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Anschlagen von Lasten

Allgemeines

  • Beim Umgang mit Lasten müssen diese sicher gehoben, bewegt und wieder abgesetzt werden.
  • Diese Lastaufnahmeeinrichtungen setzen sich zusammen aus dem:
  • Neben der sorgfältigen Arbeit des Kranführers ist eine für die jeweilige Last geeignete und technisch einwandfreie Lastaufnahmeeinrichtung sowie das sorgfältige Anschlagen der Last erforderlich.

  • Lose Teile nur in Lastaufnahmemittel – Steinkorb, Materialbox, Kleinteilebehälter usw. – transportieren, dabei auf gleichmäßige Beladung achten.
  • Lange Teile eventuell mit Leitseilen führen.
  • Lasten müssen so angeschlagen werden, dass sie sich nicht unbeabsichtigt lösen können. Dazu ist eine zusätzliche Sicherung nötig, die erst nach dem Absetzen der Last entfernt wird.
  • Für die Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger bei Erfordernis Handzeichen oder Sprechfunk vorsehen.

Anschlagmittel

  • Anschlagmittel müssen grundsätzlich über eine dauerhaft angebrachte und deutlich erkennbare Kennzeichnung verfügen.
  • Bei mehrsträngigen Gehängen dürfen nur zwei Stränge als tragende angenommen werden.
    Ausnahme: Es ist sichergestellt, dass die Last sich auf weitere Stränge verteilt, z. B. bei Schachtklemmen.
  • Die Tragfähigkeit muss mindestens für einen Neigungswinkel von 60° auf Etiketten oder Anhängern angegeben sein.
  • Anschlagmittel müssen bei der Benutzung an scharfen Kanten geschützt werden.
  • Lasthaken in Anschlagmitteln
    • dürfen keine groben Verformungen im Hakenmaul aufweisen (max. 10 % Aufweitung),
    • dürfen nur eine Abnutzung im Hakenmaul von max. 5 % aufweisen.
  • Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel mindestens einmal jährlich von einem Fachkundigen prüfen lassen.

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