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Maschinen/Geräte

Allgemeines

  • Maschinenbenutzer: Körperlich und geistig geeignet, verlässlich, besonders unterwiesen.
  • Kenntnis der Betriebs-/Bedienungsanleitung und von Sicherheitsmaßnahmen.
  • Eigene Gefährdung und Gefährdung von Dritten verhindern.
  • Schutzvorrichtungen sind richtig eingestellt zu verwenden.
  • Schutzeinrichtungen für bewegliche Maschinenteile müssen verwendet werden.
  • Der Standplatz ist neben der Maschine – nicht davor/dahinter (Rückschlag).
  • Der Boden am Arbeitsplatz soll eben und frei von Abfällen sein (Stolpergefahr).
  • Fußboden rutschsicher gestalten und regelmäßig reinigen (Abfälle in Sammelbehälter).
  • Werkstücke sicher auflegen bzw. einspannen.
  • Vor Inbetriebnahme Gerät auf offensichtliche Mängel prüfen.
  • Vor Inbetriebnahme kontrollieren, ob alle Schrauben richtig angezogen und die Kabel und Stecker nicht defekt sind.
  • Keine behelfsmäßigen Maschinenreparaturen vornehmen.
  • Bei Maschinen mit Absauganschluss geeignete Absaugeinrichtung (mobile Entstauber) anschließen. Metallische Hindernisse entfernen und Zigarettenglut vermeiden (Brand- und Explosionsgefahr im Staubsack).
  • Die beim Geräteeinsatz benötigte PSA, wie z. B. Gehörschutz, Schutzbrille und Staubmaske, ist zu verwenden. Das gilt für alle Personen im Arbeitsbereich.

 Vibrationsbelastung

Baugeräte und Handmaschinen können Hand-Arm-Schwingungen oder Ganzkörperschwingungen verursachen. Herstellerangaben zur Vibrationsvermeidung und -verringerung beachten. Bei Bedarf Einsatzzeiten verringern und die Tätigkeit wechseln.

 Achtung

  • Prüfung von Maschinen und Geräten mindestens 1 x jährlich. Sicherheitskontrolle bei Inbetriebnahme.
  • Schadhafte Geräte und Maschinen sofort außer Betrieb nehmen. Instandsetzung durch Fachkundigen veranlassen.
  • Bei Umrüst-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Werkzeugtausch Gerät vom Netz trennen, Antrieb ausschalten.

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