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Maschinen/Geräte
Allgemeines
- Maschinenbenutzer: Körperlich und geistig geeignet, verlässlich, besonders unterwiesen.
- Kenntnis der Betriebs-/Bedienungsanleitung und von Sicherheitsmaßnahmen.
- Eigene Gefährdung und Gefährdung von Dritten verhindern.
- Schutzvorrichtungen sind richtig eingestellt zu verwenden.
- Schutzeinrichtungen für bewegliche Maschinenteile müssen verwendet werden.
- Der Standplatz ist neben der Maschine – nicht davor/dahinter (Rückschlag).
- Der Boden am Arbeitsplatz soll eben und frei von Abfällen sein (Stolpergefahr).
- Fußboden rutschsicher gestalten und regelmäßig reinigen (Abfälle in Sammelbehälter).
- Werkstücke sicher auflegen bzw. einspannen.
- Vor Inbetriebnahme Gerät auf offensichtliche Mängel prüfen.
- Vor Inbetriebnahme kontrollieren, ob alle Schrauben richtig angezogen und die Kabel und Stecker nicht defekt sind.
- Keine behelfsmäßigen Maschinenreparaturen vornehmen.
- Bei Maschinen mit Absauganschluss geeignete Absaugeinrichtung (mobile Entstauber) anschließen. Metallische Hindernisse entfernen und Zigarettenglut vermeiden (Brand- und Explosionsgefahr im Staubsack).
- Die beim Geräteeinsatz benötigte PSA, wie z. B. Gehörschutz, Schutzbrille und Staubmaske, ist zu verwenden. Das gilt für alle Personen im Arbeitsbereich.
Vibrationsbelastung
Baugeräte und Handmaschinen können Hand-Arm-Schwingungen oder Ganzkörperschwingungen verursachen. Herstellerangaben zur Vibrationsvermeidung und -verringerung beachten. Bei Bedarf Einsatzzeiten verringern und die Tätigkeit wechseln.
Achtung
- Prüfung von Maschinen und Geräten mindestens 1 x jährlich. Sicherheitskontrolle bei Inbetriebnahme.
- Schadhafte Geräte und Maschinen sofort außer Betrieb nehmen. Instandsetzung durch Fachkundigen veranlassen.
- Bei Umrüst-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Werkzeugtausch Gerät vom Netz trennen, Antrieb ausschalten.
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