Schutz erdverlegter Leitungen
Allgemeines
- Vor jedem Eingriff in den Boden (Aushub, Bohrung, Rammung usw.) muss die Aufsichtsperson Bescheid wissen, ob in diesem Bereich Leitungen in der Erde liegen. Leitungspläne geben darüber Auskunft. Zur exakten Erkundung sollten trotzdem Suchschlitze gegraben werden.
Vorbereitung
- Alle Mitarbeiter vor Beginn der Arbeiten über Einbauten und mögliche Gefahren informieren.
- Vor Beginn der Arbeiten Erkundigungen einholen bei: Stadtwerken, Telekom, EVU, Wasser- und Gaswerken, Kanalbauämtern und anderen Leitungseigentümern.
- Sind keine Pläne vorhanden, möglichst schriftlich bestätigen lassen, dass sich im vorgesehenen Aushub keine Leitungen befinden.
- Einmessen des planmäßigen Leitungsverlaufes.
- Händisch aufgraben im Bereich der vermuteten Leitung (Spaten, Schaufel).
- Nach Auffinden der Leitungen: Verlauf eindeutig kennzeichnen (z. B. durch Aufstreuen, Abpflocken, Warnband, Abschrankung).
- Werden Schutzabdeckungen oder Warnbänder freigelegt, dann nur noch händisch weiterarbeiten. Leitungen dürfen nur nach den Anweisungen des Betreibers freigelegt und gesichert werden.
- Zum Auffinden von Erdkabeln gibt es Ortungsgeräte, die die Suche erleichtern können.
- Schachtdeckel, Schieber, Anschlüsse, Armaturen, Markierungen müssen immer zugänglich und sichtbar bleiben. Kein Gerät und Material, keine Fahrzeuge und Baustoffe darauf absetzen.
- Vorsicht bei Leitungen in der Nähe tiefer Baugruben. Leitungsbeschädigung durch Setzungen möglich.
- Bei maschinellem Aushub ist ein ausreichender Abstand zur Leitung einzuhalten.
Erdverlegte Leitungen – Übersicht
Im Schadensfall (Beschädigung einer Leitung)
- Arbeit an dieser Stelle sofort einstellen.
- Gefahrenbereich absperren.
- Passanten, Hausbewohner warnen und fernhalten.
- Ausmaß und Art der Beschädigung feststellen.
- Leitungseigentümer und Instandsetzungstrupp verständigen.
Vorschriften und Regeln
- BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 14, 17
- AUVA-Merkblatt M 223 Erdarbeiten – Gruben, Gräben, Künetten
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