Alkohol und Suchtmittel
Tatsachen
- 5 % der österreichischen Gesamtbevölkerung sind alkoholkrank, weitere 12 % sind gefährdet.
- In Österreich werden pro Jahr rund 2.500 Frauen und 7.500 Männer alkoholkrank.
- Bei ungefähr 3,2 % der tödlichen Verkehrsunfälle wurde Alkoholkonsum als mögliche Ursache festgestellt.
- Zahlreiche Arbeitsunfälle sind auf Alkohol-, Medikamenten- oder Suchtmittelmissbrauch zurückzuführen.
- Besonders bei Dacharbeiten wirken sich bereits geringe Mengen sehr nachteilig auf das Gleichgewicht und Reaktionsvermögen aus.
- Bei schweren oder tödlichen Unfällen wird meist eine Blutprobe genommen. Wird dabei Alkohol oder Suchtgift als Unfallursache festgestellt, muss der Versicherungsschutz versagt werden.
Grundregeln
- Der Genuss alkoholischer Getränke und Suchtgifte während der Arbeitszeit ist verboten.
- Arbeitnehmer, die sich in einem durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, dürfen die Bau-/ Arbeitsstelle nicht betreten.
- Bei derartigen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers ist dieser von der Baustelle zu verweisen (Heimweg regeln).
Richtige Verhaltensweisen
- Während der Arbeitszeit nur antialkoholische, durstlöschende Getränke zu sich nehmen.
- Restalkohol/Beeinträchtigungen beachten.
- Ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.
- Keine schweren Medikamente während der Arbeitszeit (mit Arzt Rücksprache halten).
Was tun bei Angetrunkenen/Beeinträchtigten
- Folgende Maßnahmen sind zum Schutz der beeinträchtigten Person, der Kollegen und Führungskräfte erforderlich:
- sofort einschreiten,
- auffordern, die Arbeit niederzulegen,
- aus dem Gefahrenbereich bringen,
- vom Arbeitsplatz entfernen,
- Heimweg regeln,
- Betriebsrat verständigen.
Vorschriften und Regeln
- BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 5, 156
- AUVA-Merkblatt M 015 Vom Konsum zum Genuss
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