Arbeiten mit Asbest

Asbest und seine Risken

  • Asbest ist ein fasriges, silikatisches und nicht brennbares Mineral, das in der Vergangenheit auf Grund seiner günstigen technischen Eigenschaften unter anderem zur Herstellung von Asbestzementprodukten für Dach- und Fassadenmaterialien verwendet wurde.
  • Gesundheitsrisiken durch Asbestfasern entstehen beim Einatmen von Asbestfeinstaub, der vor allem bei mechanischer Einwirkung (Bohren, Schneiden, Brechen) freigesetzt wird.
  • Bei unsachgemäßer Entfernung von asbesthältigen Produkten besteht die Gefahr, dass Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden.
  • Durch das Einatmen von Asbestfasern besteht das Risiko von schweren Atemwegserkrankungen (Asbestose) bis hin zum Lungenkrebs.

Wo kann Asbest vorkommen?

  • Bei der Verwendung von Asbest im Baubereich wird unterschieden zwischen
    • stark gebundenen Asbestprodukten (z. B. Asbestzement),
    • schwach gebundenen Asbestprodukten (z. B. Spritzasbest).
  • In Asbestzementprodukten sind die Asbestfasern fest eingebunden und werden nur bei mechanischen Einwirkungen freigesetzt. Beispiele für Bauprodukte mit Asbestzement: Dacheindeckungen, Fassadenbekleidungen, Bekleidungen von Innenraumflächen, Kanal- u. Druckrohre, Lüftungsrohre, Produktgruppen Fliesenkleber, Spachtelmassen und Dünnputz (wurde verwendet in den 60er- bis 80er-Jahren) etc.
  • Bei schwach gebundenen Asbestprodukten können bereits ohne gröbere Einwirkungen Asbestfasern freigesetzt werden. Die Faserfreisetzung wird durch äußere Einflüsse, wie thermische und dynamische Beanspruchungen, wesentlich erhöht. Beispiele für schwach gebundene Asbestprodukte: Spritzasbest, Asbestputz, asbesthaltige Leichtbauplatten etc.
  • Schwach gebundene Asbestprodukte sind durch Spezialunternehmen auszubauen und zu entsorgen!

Sicherer Umgang mit Asbestzementprodukten

  • Bei Demontage von Asbestzementprodukten ist eine möglichst zerstörungsfreie Arbeitsweise anzuwenden, um allfällige Staubbelastungen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
  • Vor Beginn von Abbrucharbeiten oder dem Entfernen von Asbestprodukten ist ein schriftlicher Arbeitsplan zu erstellen (dieser Plan muss die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer vorsehen). Auf Verlangen ist der Arbeitsinspektion vor Beginn der vorgesehenen Arbeiten der Arbeitsplan zu übermitteln. Dieser ist dem Sicherheits- und Gesundheitsdokument anzuschließen.
  • Schutzanzüge in unauffälliger Farbe (grün, blau) und Atemschutz verwenden.
  • Nicht erlaubt sind:
    • Zerschlagen, Zerbrechen, Anbohren, Schleifen, Zersägen oder Bearbeiten der Asbestzementprodukte mit Trennschleifer;
    • Werfen oder Zerkleinern der Asbestzementprodukte;
    • Reinigen mit Hochdruckgeräten (außer geschlossene Systeme);
    • das Ausschütteln von Planen bzw. Vordeckbahnen.
  • Müssen Asbestzementplatten entfernt werden, ist das Rückbau-Prinzip zu beachten (d. h. in umgekehrter Reihenfolge zu ihrer Verlegung).
  • Auszubauende Produkte sollten abgehoben und nicht herausgebrochen werden.
  • Asbestzementprodukte sind so zu transportieren, dass das Freisetzen von Asbestzementstaub möglichst vermieden wird – keine Verwendung von Schuttrutschen!

Nicht empfohlen wird

  • Überdeckung von Asbestzementprodukten: Hier wird das Problem der Entsorgung in die Zukunft verlagert und deswegen wird diese Vorgangsweise im Sinne der Nachhaltigkeit und der Erhöhung der Entsorgungskosten abgelehnt.
  • Beschichten von Asbestzementprodukten: Das Beschichten von Asbestzementdeckungen ist sehr fragwürdig, da beim Beschichten und der damit verbundenen Reinigung Asbestzementfasern in die Umgebung abgegeben werden.

Transport

  • Lagerung am Ort der Demontage so, dass Staubentwicklung vermieden wird.
  • Verschließen von Mulden und Containern mit staubdichten Abdeckungen und gekennzeichnet nach KennV (Kennzeichnungsverordnung).
  • Folieren der ausgebauten Elemente.

Deponierung

  • Vorgaben der Deponie auf Grund der Deponieverordnung beachten.
  • Trennen von anderen Restmassen.

 Achtung

  • Arbeiten mit Asbest ab 5 Tagen sind an das zuständige Arbeitsinspektorat zu melden!

 Vorschriften und Regeln

  • PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung)
  • GKV (Grenzwerteverordnung) § 22
  • DVO (Deponieverordnung)
  • KennV (Kennzeichnungsverordnung)
  • Leitfaden und Arbeitsplan für den Umgang mit Asbestzement: wko.at/dachdecker
  • Abfallrechtliche Bestimmung zur Entsorgung von Asbestzement: www.wko.at/dachdecker
  • AUVA-Merkblatt M.plus 267 Richtiger Umgang mit Asbest
  • AUVA-Merkblatt M.plus 267.1 Information und Unterweisung bei Asbestexposition
  • AUVA-Merkblatt M.plus 340.6 Krebserzeugende Arbeitsstoffe auf Baustellen



PDF Ansicht


Copyright 2023 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich