Handmaschinen
Bohrmaschine
- Bei der Bearbeitung von sprödem Material und bei Arbeiten über Kopf: Schutzbrille benutzen.
- Der Bohrer muss scharf sein.
- Das Bohrfutter darf nicht geölt, sondern muss ausgeblasen werden.
- Die Maschine immer mit Handgriff führen.
- Kleine Werkstücke nur verdrehsicher eingespannt bohren.
- Große Werkstücke sicher auflegen und gegen Kippen/Verdrehen sichern.
- Bohrer auf zu bearbeitendes Material abstimmen (z. B. Stein-, Holz-, Metallbohrer).
Bohrhammer/Abbruchhammer
- Rutschkupplung.
- Bei großem Bohrdurchmesser zweiten Haltegriff verwenden.
- Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe tragen.
- Max. Bohrdurchmesser entsprechend der Betriebsanleitung nicht überschreiten.
- Gerät erzeugt Vibrationen, Arbeitszeit und Grenzwerte sind nach Verordnung, mit der der Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen erlassen wurde (VOLV), zu beachten.
- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt, in guter körperlicher Verfassung und unterwiesen sein.
- Vorsicht bei Abbruch von Beton, erhöhte Splittergefahr.
- Bei Pressluftschläuchen auf fest sitzende Kupplungen und Verbindungen achten.
- Schwingungsdämpfung des Handgriffs vermeidet Durchblutungsstörung, schont Gelenke.
- Bei Stemmarbeiten ggf. vibrationsdämpfende Handschuhe verwenden
Trenn-/Winkelschleifer
- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
- Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
- unter Aufsicht
am Trenn-/Winkelschleifer arbeiten.
- Nur Scheiben entsprechend der Bedienungsanleitung verwenden.
- Scheiben müssen zugelassen sein;
- zulässige Umfangsgeschwindigkeit und
- zulässigen Scheibendurchmesser beachten.
- Keine beschädigten Scheiben verwenden.
- Probelauf nach Wechsel des Schleifmittels.
- Schutzhaube muss vollständig sein und fest sitzen.
- Beim Schleifen immer Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
- Gehörschutz auch für Umstehende erforderlich.
- Niemals Asbestzement schneiden (Asbestose, Karzinome).
- Gerät beim Trennen nicht verkanten.
- Funkenflug bis 10,0 m im Umkreis beachten (Mitarbeiter, brennbare Stoffe).
Handkreissäge
- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
- Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
- unter Aufsicht
an der Handkreissäge arbeiten.
- Die Schnitttiefe jeweils auf die Holzdicke einstellen.
- Schutzhaube muss leichtgängig sein und sich selbsttätig sicher schließen.
- Einstellschraube nachziehen.
- Nur scharfe Sägeblätter verwenden.
- Gehörschutz tragen (auch für Umstehende erforderlich).
Kettensäge
- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und in guter körperlicher Verfassung sein. Ausgenommen sind Jugendliche in Ausbildung gemäß KJBG-VO (siehe unten).
- Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist einzuhalten.
- Besondere Erfahrung und Unterweisung sind erforderlich.
- Helm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und eng anliegende Kleidung mit Schnittschutzeinlagen im Beinbereich tragen.
- Lehrlinge dürfen
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten) und
- unter Aufsicht
an der Kettensäge arbeiten.
Diese Ausnahme für Lehrlinge gilt nur für Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und bei Verwendung von Antivibrationshandschuhen.
- Zum Vermeiden des Rückschlags Kettensägen mit Sicherheitsschiene und spandickenbegrenzender Kette verwenden.
- Auf scharfe Sägezähne achten.
- Kette darf nicht zu locker sitzen.
- Beim Starten Säge fest auflegen.
- Funktion des Not-Ausschalters überprüfen.
- Im Leerlauf darf sich die Kette nicht mitdrehen.
- Auf sicheren Stand achten.
- Sicherheitsabstand von 2 m zu anderen Personen einhalten.
- Arbeiten mit der Kettensäge über Schulterhöhe ist verboten.
- Tragen der Kettensäge nur am vorderen Handgriff mit eingelegter Kettenbremse.
- Nach Gebrauch Säge sofort abstellen.
- Schwingungsdämpfung des Handgriffes sinnvoll, sonst Durchblutungsstörung der Finger möglich.
- Transport der Kettensäge nur mit aufgesetztem Kettenschutz.
Bolzensetzgerät
- Nur Geräte mit Prüfzeichen verwenden.
- Mindestalter des Benutzers 18 Jahre. Es ist eine besondere Unterweisung erforderlich (§ 29 Arbeitsmittel-VO).
- Bolzensetzerhelm mit Schutzschirm, Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
- Darauf achten, dass sich keine Personen in der Umgebung aufhalten (Quer- und Durchschläger).
- Schutzteller fest an die Oberfläche andrücken, Vorsicht an Ecken und Kanten.
- Munition und Schussapparat immer verschlossen aufbewahren.
- Alle zwei Jahre vom Hersteller prüfen lassen.
Nagler
- Mindestalter des Benutzers 18 Jahre.
- Den auf dem Gerät vermerkten „max.“ Betriebsdruck nicht überschreiten.
- Vor dem Anschließen des Gerätes an eine Druckleitung Magazin entleeren.
- Bei druckluftbetriebenen Geräten Druckminderer mit Sicherheitsventil verwenden.
- Nur Druckluft – keinesfalls Sauerstoff – als Energiequelle benutzen.
- Bei der Verwendung von Schnellkupplungen darauf achten, dass die Kupplung am Druckschlauch fest montiert ist.
- Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.
- Nach beendeter Arbeit Gerät vom Netz trennen und Magazin entleeren.
- Auf einwandfreie Beweglichkeit der Freischusssicherung oder des Sicherheitskontaktauslösers achten.
- „Tacker-Geräte“ nicht mit gezogenem Abzugbügel transportieren.
- Geräte so ablegen, dass nicht durch Anstoßen oder Hängenbleiben die Freischusssicherung auslöst. Finger vom Abzugbügel nehmen.
- Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten.
- Beim Nageln immer seitlich vom Gerät stehen – Rückschlaggefahr.
- Bei Störungen Gerät abkuppeln, Magazin entleeren und dann erst Fehler suchen.
Handbetriebene Schlagscheren, Platten- und Steinbrecher
- Maschinen sicher und leicht zugänglich aufstellen.
- Bei der Aufstellung von Hebelscheren auf eventuelle Quetsch- und Scherstellen, auch während des Schneidvorganges, achten.
- Hochgestellte Hebel in Ruhestellung und gegen unbeabsichtigtes Herabfallen sichern.
- Werkstück durch Niederhalter gegen Hochkanten sichern.
- Arbeitsplatz von Abfällen freihalten.
Handhobelmaschine
- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
- Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
- unter Aufsicht
an der Handhobelmaschine arbeiten.
- Auf sichere Werkstückauflage achten.
- Sicheren Standplatz einnehmen.
- Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung anwenden.
- Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
- Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.
Heißluftfön
- Auf Verbrennungsgefahr achten.
- Zu große Erhitzung von Kunststoffen kann gesundheitsschädigende Dämpfe freisetzen (Temperaturkontrolle erforderlich, Atemschutz vorsehen).
Schrauber
- Auf tragfähigen Untergrund achten.
- Sicheren Stand wählen.
- Einwandfrei passende Schraubeinsätze verwenden.
- Zum Schraubenansetzen Magnethalter verwenden.
- Auf die richtige Handhaltung achten.
Stichsäge
- Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule; nach 12 Monaten)
- unter Aufsicht
an der Stichsäge arbeiten.
- Werkstück sicher auflegen/ggf. fixieren.
- Nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
- Hände flach, Finger geschlossen.
- Stichsäge möglichst mit beiden Händen führen.
- Maschine ansetzen, dann einschalten.
- Verletzungsgefahr durch Sägeblatt unter Werkstück beachten.
- Anschlusskabel nicht in den Schnittbereich bringen.
- Ansetzpunkte für Innenschnitte durch Bohrungen herstellen.
- Sägeblatt dem Material entsprechend auswählen und die Sägeblattlänge dem zu bearbeitenden Werkstück anpassen.
Rührwerkzeug
- Vor dem Einschalten kontrollieren, ob der Rührstab und der Quirl korrekt befestigt sind.
- Den Quirl erst dann aus dem Rührgut heben, nachdem der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist. Beim Herausnehmen bei laufendem Rührwerk wird Material verspritzt.
- Zum Schutz der Augen gegen Flüssigkeitsspritzer immer eine Schutzbrille tragen.
- Flüssigkeitsspritzer auf Kleidung und Haut sind sofort zu entfernen.
Vorschriften und Regeln
- AM-VO (Arbeitsmittelverordnung)
- BauV (Bauarbeiterschutzverordnung)
- PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung)
- Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)
- AUVA-Merkblatt M 044 Leitfaden für Maschineneinkäufer
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