Schweißarbeiten

Gefahrenschwerpunkte

  • Augenschäden (z. B. Verblitzen).
  • Verbrennungen und Brände.
  • Einatmen von Schweißrauchen.
  • Körperliche Zwangshaltungen.

Brand- und Explosionsschutz

  • Brand- und Explosionsgefahr beseitigen.
  • Feuerlöscheinrichtungen vorhalten.
  • Besondere Vorsicht bei Schweißarbeiten an Behältern (siehe Kap. D 20 Arbeiten in Behältern).
  • Behälter vor Schweißbeginn gut reinigen, z. B. mit Wasser vollständig füllen oder mit Schutzgas durchströmen lassen.
  • Fette und Öle dürfen sich weder an Armaturen, Schläuchen und der Kleidung noch im unmittelbaren Arbeitsbereich befinden.
  • Schweißerschutzvorhänge bei ortsfesten Arbeitsplätzen.
  • Absaugung durchführen
    • bei länger dauernden Schweißarbeiten in geschlossenen Räumen,
    • an ortsfesten Schweißplätzen,
    • beim Schweißen von z. B. verzinkten, verbleiten oder mit Bleifarbe gestrichenen Werkstücken.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Augenschutz, Gesichtsschutz.
  • Schwer entflammbare Schutzkleidung
    • in engen Räumen,
    • bei Arbeiten in Druckluft,
    • bei Arbeiten an Gasleitungen.
  • Schutzhelm.
  • Lederschürze, Schutzhandschuhe mit Stulpen.
  • Schutzschuhe mit hochgezogenem Schaft oder mit Gamaschen.

GASSCHWEISSEN

Allgemeines

  • Neben den allgemeinen Gefahren beim Schweißen sind beim Gasschweißen noch die Gefahren beim Umgang mit Gasen zu beachten.

Kennzeichnung von Gasflaschen

  • Farbliche Markierung an der „Flaschenschulter“, um Verwechslungen auszuschließen.
  • Es gelten neue Kennzeichnungsfarben, z. B. Acetylen – ALT: gelb, NEU: kastanienbraun.
  • Der Gefahrgutaufkleber ist die einzig verbindliche Information über den Gasinhalt.
  • Quellenverweis für Flaschenkennzeichnung
    www.arbeitsinspektion.gv.at

Gasschläuche

  • Nur zugelassene, nicht beschädigte Schläuche verwenden.
  • Die richtige Funktion des Injektorbrenners kann durch die „Saugprobe“ überprüft werden.
  • Schläuche gegen Beschädigungen, z. B. durch Überfahren, Knicken, Anbrennen, schützen.
  • Schadhafte Schläuche auswechseln bzw. entsprechend kürzen.

Einsatz

  • Mindestausstattung: Druckminderer, Gasschlauch, Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag.
  • Sicherung der Gasschläuche gegen Abgleiten.
  • Schlauchverbindungen auf Dichtheit prüfen, z. B. mit Lecksuch-Spray.
  • Geeignete Anzünder benutzen, z. B. Piezo.
  • Flaschenventile langsam öffnen.
  • Gasentnahme immer über den Druckminderer.
  • Flaschenventil und Schutzbügel über Manometer an Druckminderern vor Beschädigungen schützen.

Lagerung und Transport

  • Liegende Flaschen gegen Wegrollen sichern.
  • Am Arbeitsplatz nur die unmittelbar benötigten Flaschen bereithalten.
  • Lagerräume müssen ausreichend belüftet sein.
  • Auf Explosionsschutz achten, kein offenes Licht oder Feuer.
  • Ausgang ins Freie muss vorhanden sein.
  • Schweißeinrichtungen nie in der Nähe starker Heizquellen lagern.
  • Flaschentransport nur mit aufgesetzten Schutzkappen.
  • Bei Gefahrenguttransporten auf der Straße ist die ADR zu beachten.
Gasflaschen gegen Umfallen sichern (Ketten oder Bügel)

E-SCHWEISSEN

Elektrischer Strom

  • Schweißgerät:
    • in trockenen Bereichen Schutzart IP 21,
    • ungeschützt im Freien Schutzart IP 23
    • erforderlich. Für wechselnden Einsatz die höhere Schutzart wählen.
  • Auf einwandfreie Isolierung achten.
  • Netz- und Schweißleitungen gegen Beschädigungen durch Überfahren oder Schweißspritzer schützen.
  • Verschlissene Isolierstoffschalen der Elektrodenhalter sofort auswechseln.
  • Schweißstromrückleitung am Werkstück nahe an der Schweißstelle kontaktsicher anbringen (gegen vagabundierende Ströme).

Schweißen in nassen, heißen oder engen Räumen

  • Zulässige Schweißstromquelle außerhalb des Bereichs erhöhter elektrischer Gefährdung auf nicht leitfähigem Untergrund aufstellen. Nur mit "S" gekennzeichnete Schweißstromquelle benutzen und richtig einstellen.
  • Auf isolierenden Unterlagen (Rosten, Matten) arbeiten.
  • Schuhwerk mit isolierender Sohle tragen.
  • Zugelassene Schweißerschutzhandschuhe tragen.
  • Isolierende Kopfbedeckung tragen.
  • In engen Räumen für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen, Schweißrauche absaugen (siehe Kap. D 20 Arbeiten in Behältern).

 Vorschriften und Regeln

  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 20, 21
  • VEXAT (Verordnung über explosionsfähige Atmosphären)
  • AUVA-Merkblatt M 663 Autogenschweißen
  • AUVA-Merkblatt M 664 Plakat M1A Autogenschweißen
  • TRVB 119 Betriebsbrandschutz – Organisation
  • TRVB 149 Brandschutz auf Baustellen (Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz – Bezug bei Brandverhütungsstellen)
  • ÖNORM EN 1089-3:2011: Ortsbewegliche Gasflaschen



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