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Koordination

Allgemeines

  • Die Baustellen-Richtlinie 92/57/EWG der Europäischen Union ist in Österreich durch das Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG, BGBl. I Nr. 37/1999, umgesetzt.
  • Das BauKG wendet sich nach dem Verursacherprinzip primär an den Bauherrn.
  • Ziel des BauKG ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordination der Tätigkeiten und der Schutzmaßnahmen zu sichern.
  • Die Koordination umfasst Planung und Bauvorbereitung, aber auch die Durchführung der Bauarbeiten.
  • Warnpflicht: Jedes beauftragte Unternehmen (Planer, Ausführende u. a.) hat einen offensichtlich nicht informierten Bauherrn auf seine Verpflichtungen nach dem BauKG hinzuweisen. Warnungen an den Bauherrn/Projektleiter sind zu dokumentieren und aufzubewahren.
Organisation statt Improvisation

Der Bauherr

  • sorgt dafür, dass alle Grundsätze zur Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden bei
    • Entwurf
    • Vorbereitung des Bauprojekts,
    • Abschätzung der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten sowie bei der
    • Ausführungsplanung;
  • bestellt einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Planungsphase (Planungskoordinator) und für die Ausführungsphase (Baustellenkoordinator), wenn auf der Baustelle gleichzeitig (oder aufeinander folgend und einander beeinflussend) Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen tätig sind;
  • kann dem Projektleiter, einem von ihm beauftragten Fachmann seines Vertrauens, seine Verantwortung nach dem BauKG mit dessen Zustimmung übertragen;
  • erstellt spätestens zwei Wochen vor Baubeginn die Vorankündigung mittels Webanwendung der BUAK (www.buak.at) mit den wesentlichen Angaben über das Bauvorhaben. Ausnahme: Kleinbauvorhaben;
  • sorgt für die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (Ausnahme: Kleinbauvorhaben ohne besondere Gefährdung) und der Unterlage für spätere Arbeiten sowie deren Umsetzung durch die bauausführenden Unternehmen;
  • trägt jedoch die Verantwortung, wenn er als Projektleiter, Planungs- und Baustellenkoordiator einen Betriebsangehörigen einsetzt.

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