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A 1.6


Die Vorankündigung

Allgemeines

Für die im Folgenden genannten Punkte ist der Bauherr/Projektleiter verantwortlich:

  • Die Vorankündigung muss für alle Bauvorhaben erstellt werden, bei denen voraussichtlich
    • die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf denen mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt werden oder
    • deren Umfang 500 Personentage übersteigt.
  • Die Vorankündigung ist spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn in der Baustellendatenbank der BUAK im Internet unter www.buak.at, Link Baustellenmeldung, vorzunehmen.
    Ausnahme: Katastrophenfälle, unaufschiebbare oder kurzfristig zu erledigende Arbeiten sind spätestens mit Arbeitsbeginn zu melden.
  • Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen.
  • Die Vorankündigung ist bei Änderungen anzupassen. Vor allem neu beauftragte Unternehmen – auch Subunternehmen – sind aufzulisten (Name, Adresse, Aufsichtsperson).
Bild Webseite BUAK

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