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A 1.9


Der Inhalt des SiGePlans
  • Angaben über die Baustelle und das Baustellenumfeld, von denen die ausführenden Unternehmen üblicherweise nichts wissen; jene Gefahren, die aus der Baustellenumgebung herrühren und die über die „normalen“ Baustellengegebenheiten hinausgehen:
    • Besonderheiten des Baugrundes,
    • Einbauten,
    • sonstige auf der Baustelle stattfindende betriebliche Tätigkeiten usw.
  • Eine Auflistung aller für die Baustelle in Aussicht genommenen Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Ablaufs:
    • Bauzeitplan in Form eines Balkendiagramms.
  • Die entsprechend dem zeitlichen Ablauf dieser Tätigkeiten und dem Baufortschritt jeweils festgelegten Schutzmaßnahmen sowie baustellenspezifische Regelungen unter Verweis auf die jeweils anzuwendenden Arbeitnehmerschutzvorschriften:
    • Erweiterung des Bauzeitplans durch die auf Grund der Baustellensituation erforderlichen spezifischen Schutzmaßnahmen, die von einem Unternehmen konkret anzuwenden sind, z. B. die wegen einer nahen Straße erforderliche lotrechte Baugrubensicherung mittels Spundwand, die Abgrenzung gegenüber einem Fluss an der Baustellenrückseite.
  • Wenn Arbeitnehmer eines Unternehmens durch die Tätigkeit von Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens gefährdet werden können, sind entsprechende Koordinierungsmaßnahmen erforderlich:
    • organisatorische Maßnahmen, dass z. B. Arbeiten, die übereinander ausgeführt werden müssen, zeitlich auseinandergelegt werden, oder
    • technische Maßnahmen, dass z. B. zum Schutz der unterhalb tätigen Arbeitnehmer ein Schutzdach vorgesehen wird.
  • Einrichtungen, die von mehreren Unternehmen auf der Baustelle genutzt werden können:
    • gemeinsame Einrichtungen für die Baudurchführung (Baustromversorgung, Nutzwasser);
    • gemeinsame sanitäre Einrichtungen für die auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer (Aufenthaltsräume, Trinkwasser, Waschgelegenheiten, Duschen, WC-Anlagen, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandschutzeinrichtungen);
    • von mehreren Unternehmen benützte Gerüste und Absturzsicherungen (Fassadengerüst für alle an der Fassade tätigen Unternehmen, ein Dachfanggerüst für alle am Dach tätigen Arbeitnehmer, Abdeckungen von Deckenöffnungen, provisorische Stiegengeländer);
    • gemeinsame Einrichtungen und organisatorische Maßnahmen, die Arbeitnehmern mehrerer oder aller Unternehmen zugute kommen (die Abwicklung des Baustellenverkehrs, die Organisation der Baustellenreinigung und der Abfallentsorgung, die Organisation der Instandhaltung der Absturzsicherungen, die Brandschutz- und Rettungsmaßnahmen, die Gestaltung der Verkehrswege, der Zufahrtsmöglichkeiten für Rettung und Feuerwehr, Notfallplanung).

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