A 1.8
- Der SiGePlan muss bereits in der Vorbereitungsphase erstellt werden:
- Die Erstellung des SiGePlans fällt in den Aufgabenbereich des Planungskoordinators.
- Der SiGePlan ist erforderlichenfalls anzupassen, wenn sich Änderungen z. B. durch den Bauablauf ergeben:
- Die Anpassung des SiGePlans ist Aufgabe des Baustellenkoordinators.
- Der SiGePlan ist in der Vorbereitungsphase und in der Ausführungsphase zu berücksichtigen:
- Die Inhalte des SiGePlans müssen in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag enthalten sein.
- Es ist Aufgabe des Planungskoordinators, darauf zu achten, dass der Bauherr bzw. Projektleiter den SiGePlan berücksichtigt.
- Arbeitgeber, Präventivkräfte und Arbeitnehmer der ausführenden Unternehmen müssen Zugang zum SiGePlan haben:
- Der SiGePlan liegt an einer für jeden Arbeitnehmer zugänglichen Stelle auf der Baustelle auf.
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