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A 1.8


  • Der SiGePlan muss bereits in der Vorbereitungsphase erstellt werden:
    • Die Erstellung des SiGePlans fällt in den Aufgabenbereich des Planungskoordinators.
  • Der SiGePlan ist erforderlichenfalls anzupassen, wenn sich Änderungen z. B. durch den Bauablauf ergeben:
    • Die Anpassung des SiGePlans ist Aufgabe des Baustellenkoordinators.
  • Der SiGePlan ist in der Vorbereitungsphase und in der Ausführungsphase zu berücksichtigen:
    • Die Inhalte des SiGePlans müssen in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag enthalten sein.
    • Es ist Aufgabe des Planungskoordinators, darauf zu achten, dass der Bauherr bzw. Projektleiter den SiGePlan berücksichtigt.
  • Arbeitgeber, Präventivkräfte und Arbeitnehmer der ausführenden Unternehmen müssen Zugang zum SiGePlan haben:
    • Der SiGePlan liegt an einer für jeden Arbeitnehmer zugänglichen Stelle auf der Baustelle auf.

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