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Gefahrenevaluierung

Allgemeines

Bei der Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sowie das STOP-Prinzip anzuwenden:
  • Substitution oder Beseitigung einer Gefahr durch weniger gefährliche oder ungefährliche Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel oder Arbeitsvorgänge.
  • Technische Maßnahmen zielen auf Ersatz bzw. Optimierung der Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung durch technische Verbesserungen ab. Bei technischen Maßnahmen ist die Gefahrenbekämpfung an der Quelle (z. B. Schutzeinrichtungen, Absaugung, ...) anzuwenden.
  • Organisatorische Maßnahmen zielen darauf ab Arbeitsabläufe so zu ändern, dass sie Gefährdungen entgegenwirken (z. B. keine Personen in einem Gefahrenbereich, bei starker Sonneneinstrahlung Arbeiten im Schatten, ...).
  • Personenbezogene Maßnahmen sind dann zulässig, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich sind. Kollektive Schutzmaßnahmen sind immer personenbezogenen Maßnahmen vorzuziehen.
Bauherrenverpflichtung
  • Koordination gemäß BauKG bedeutet, bereits bei Projektierung und Planung betriebsübergreifend für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Sorge zu tragen.
  • Der Bauherr hat sicherzustellen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts berücksichtigt werden, insbesondere bei der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, sowie bei der Abschätzung der voraussichtlichen Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten.
Arbeitgeberverpflichtungen
  • Gefahrenevaluierung bedeutet, bereits bei der Arbeitsvorbereitung einer Baustelle Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter festzulegen.
  • Bei der Evaluierung werden Gefahren im Arbeitsumfeld ermittelt, das erwartete Risiko beurteilt und Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren festgelegt.
  • Vorrangig sind Tätigkeiten mit hohem Gesundheitsrisiko zu evaluieren.
  • Im Betrieb maßgeschneiderte Sicherheitslösungen für jede Tätigkeit werden bereits im Zuge der Arbeitsvorbereitung an die jeweilige Baustellenumgebung angepasst.
  • Zur Unterstützung der Gefahrenbeseitigung werden die vorausschauend geplanten Schutzmaßnahmen dokumentiert und deren Umsetzung geregelt.
  • Die betroffenen Mitarbeiter sind vor Beginn der Arbeiten zu informieren, bei Bedarf zu schulen und zu unterweisen.
  • Ziel ist die Senkung vermeidbarer betrieblicher Kosten durch Verbesserung der Qualität, Verringerung von Arbeitsunfällen und Reduktion von Krankenstandstagen.
  • In „gesunden“ Unternehmen werden die Mitarbeiter sowie erforderliche Maschinen, Geräte und Materialien wirtschaftlich und sicher eingesetzt.
  • Durch die Evaluierung und die umgesetzten Maßnahmen entsteht, vergleichbar zur Qualitätssicherung, ein Prozess, der den Sicherheitsstandard im Betrieb ständig verbessert.

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