B 1.8
Baustellenevaluierung
- Die Baustellenevaluierung bezieht die im SiGePlan und der Unterlage für spätere Arbeiten getroffenen Regelungen mit ein.
- Die Baustellenevaluierung legt Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der vorliegenden Baustellenumgebung fest.
- Muster für gleichartige Baustellen werden einmalig evaluiert. Die Erstellung des konkreten Bauvorhabens erfolgt durch Auswahl, Einschränkung oder Erweiterung der Musterbaustellen bzw. betrieblichen Standardvorgaben.
- Umfangreiche Baustellen werden zur leichteren Handhabung gegliedert. Die Unterteilung kann zeitlich, nach Projektablauf, örtlich, nach Bauabschnitten, oder strukturell, nach Konstruktionsart, durchgeführt werden.
- Bei Unterteilung nach Arbeitsgruppen erfolgt die Gliederung entsprechend zusammengehöriger Tätigkeiten, z. B. Baustelleneinrichtung, Abbruch, Erdaushub, Rohbau, Ausbau, Fassade, Außenanlagen.
Evaluierung von wiederkehrenden Tätigkeiten
- Gleichartig ablaufende Arbeiten einer Arbeitsgruppe werden als wiederkehrende Tätigkeit für diese Gruppe einmalig evaluiert und bei Bedarf nach dem jeweiligen Baustellenumfeld ergänzt, z. B. Eintragung einer Freileitung in den Arbeitsauftrag.
- Die Evaluierung für wiederkehrende Tätigkeiten wird nicht für jeden Auftrag der Arbeitsgruppe neu erstellt.
- Beispiele für wiederkehrende Tätigkeiten:
- Estricharbeiten, Fassadenherstellung, Gerüstungen, Trockenausbau, Asphaltierarbeiten usw.
- Die einmal erstellte Evaluierung für diese Arbeitsgruppe kann, als Grundevaluierung zum Nachlesen, auch mehrere verschiedenartige Arbeitsmethoden oder Arbeitsvorgänge vorgeben.
- Die Auswahl erfolgt dann auf der Baustelle durch den Polier/Partieführer, z. B. durch Festlegung der Gerüstmethode, Art der Rohrverlegung, Bestimmung der Absturz- oder Verkehrssicherung.
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