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B 1.9


Mutterschutzevaluierung

  • Alle Frauenarbeitsplätze müssen von den Arbeitgebern daraufhin überprüft werden, ob an diesen Arbeitsplätzen Gefahren für die Schwangeren oder die stillenden Mütter bestehen, wenn sie dort weiter arbeiten.

Dokumentation

  • Die geplanten Maßnahmen werden kurz und verständlich beschrieben und im erforderlichen Ausmaß schriftlich festgehalten. Der Ausbildungsstand der Mitarbeiter wird dabei berücksichtigt.
  • Sobald die Umsetzung als betrieblicher Standard sichergestellt ist, wird der Umfang der Dokumentation entsprechend reduziert.
  • Die Evaluierungsdokumente dienen als Nachschlagewerke für die gegebenen Anweisungen und ermöglichen nachvollziehbare Arbeitsabläufe.
  • Bilder, Tabellen, Pläne und weitere visuelle Informationen erleichtern die Umsetzung auch für fremdsprachige Mitarbeiter.
Die Dokumentation umfasst
  • Werden Informationen aus Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden, Normen oder technischen Richtlinien bzw. Betriebsanleitungen vorausgesetzt, sind entsprechende Verweise in der Dokumentation mit anzuführen.
  • Auch zusätzliche Mitteilungen zum betrieblichen Standard und zu Besonderheiten auf Baustellenebene sowie eventuell Angaben zur Qualitätssicherung oder spezielle Arbeitsanweisungen werden dokumentiert. Solche Informationen können am Arbeitsauftrag festgehalten werden.
  • Der Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten ist für alle Berechtigten zu gewährleisten. Bei EDV-unterstützter Dokumentation ist ein Ausdruck erforderlich, wenn die Einsichtnahme am Bildschirm nicht für jeden sichergestellt ist. Auf den Baustellen ist zur Umsetzung der Maßnahmen ein Ausdruck der notwendigen Dokumente sinnvoll.

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