B 1.9
Mutterschutzevaluierung
- Alle Frauenarbeitsplätze müssen von den Arbeitgebern daraufhin überprüft werden, ob an diesen Arbeitsplätzen Gefahren für die Schwangeren oder die stillenden Mütter bestehen, wenn sie dort weiter arbeiten.
Dokumentation
- Die geplanten Maßnahmen werden kurz und verständlich beschrieben und im erforderlichen Ausmaß schriftlich festgehalten. Der Ausbildungsstand der Mitarbeiter wird dabei berücksichtigt.
- Sobald die Umsetzung als betrieblicher Standard sichergestellt ist, wird der Umfang der Dokumentation entsprechend reduziert.
- Die Evaluierungsdokumente dienen als Nachschlagewerke für die gegebenen Anweisungen und ermöglichen nachvollziehbare Arbeitsabläufe.
- Bilder, Tabellen, Pläne und weitere visuelle Informationen erleichtern die Umsetzung auch für fremdsprachige Mitarbeiter.
- Werden Informationen aus Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden, Normen oder technischen Richtlinien bzw. Betriebsanleitungen vorausgesetzt, sind entsprechende Verweise in der Dokumentation mit anzuführen.
- Auch zusätzliche Mitteilungen zum betrieblichen Standard und zu Besonderheiten auf Baustellenebene sowie eventuell Angaben zur Qualitätssicherung oder spezielle Arbeitsanweisungen werden dokumentiert. Solche Informationen können am Arbeitsauftrag festgehalten werden.
- Der Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten ist für alle Berechtigten zu gewährleisten. Bei EDV-unterstützter Dokumentation ist ein Ausdruck erforderlich, wenn die Einsichtnahme am Bildschirm nicht für jeden sichergestellt ist. Auf den Baustellen ist zur Umsetzung der Maßnahmen ein Ausdruck der notwendigen Dokumente sinnvoll.
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