B 5.2
Für die Beschäftigten
- Arbeiten im Verkehrsbereich erfordern erhöhte Aufmerksamkeit und eine gründliche vorherige Einweisung.
- Fahrbahnüberquerungen sind zu vermeiden.
- Toiletten und Aufenthaltsräume sollen auf der Straßenseite stehen, auf der gearbeitet wird.
- Auf ausreichenden Abstand zum vorbeifließenden Verkehr ist zu achten.
- Vorsicht im Bereich von Leitbaken.
- Verschmutzungen, z. B. an Warnleuchten und Sicherheitskennzeichnungen, so schnell wie möglich beseitigen.
- Nebenarbeiten, z. B. Reparaturen, Wartung, nicht im Gefahrenbereich ausführen.
Absperrvorrichtungen/Verkehrsleiteinrichtungen
- Absperrvorrichtungen müssen aus festem Material errichtet werden und den gesamten Baustellen- bzw. Gefahrenbereich umschließen und standfest sein:
- Oberkante: 100 (± 5) cm über dem Weg.
- Bei Absturzgefahr mit Mittelwehr.
- Tastleiste: Unterkante max. 30 cm über dem Weg.
- Im Bereich von Fahrbahnverschwenkungen Leitbaken und/oder Betonleitwände einsetzen.
Weitere Hinweise
- „Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen“ (RVS) der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr
Bezug unter: www.fsv.at
- RVS 05.05.41 Baustellenabsicherung – Gemeinsame Bestimmungen für alle Straßen
- RVS 05.05.42 Baustellenabsicherung – Autobahnen mit getrennten Richtungsfahrbahnen
- RVS 05.05.43 Baustellenabsicherung – Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung
- RVS 05.05.44 Baustellenabsicherung – Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung
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