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B 5.2


Für die Beschäftigten

  • Arbeiten im Verkehrsbereich erfordern erhöhte Aufmerksamkeit und eine gründliche vorherige Einweisung.
  • Fahrbahnüberquerungen sind zu vermeiden.
  • Toiletten und Aufenthaltsräume sollen auf der Straßenseite stehen, auf der gearbeitet wird.
  • Auf ausreichenden Abstand zum vorbeifließenden Verkehr ist zu achten.
  • Vorsicht im Bereich von Leitbaken.
  • Verschmutzungen, z. B. an Warnleuchten und Sicherheitskennzeichnungen, so schnell wie möglich beseitigen.
  • Nebenarbeiten, z. B. Reparaturen, Wartung, nicht im Gefahrenbereich ausführen.

Absperrvorrichtungen/Verkehrsleiteinrichtungen

  • Absperrvorrichtungen müssen aus festem Material errichtet werden und den gesamten Baustellen- bzw. Gefahrenbereich umschließen und standfest sein:
    • Oberkante: 100 (± 5) cm über dem Weg.
    • Bei Absturzgefahr mit Mittelwehr.
    • Tastleiste: Unterkante max. 30 cm über dem Weg.
  • Im Bereich von Fahrbahnverschwenkungen Leitbaken und/oder Betonleitwände einsetzen.

 Weitere Hinweise

  • „Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen“ (RVS) der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr
    Bezug unter: www.fsv.at

  • RVS-Regelblätter
  • RVS 05.05.41 Baustellenabsicherung – Gemeinsame Bestimmungen für alle Straßen
  • RVS 05.05.42 Baustellenabsicherung – Autobahnen mit getrennten Richtungsfahrbahnen
  • RVS 05.05.43 Baustellenabsicherung – Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung
  • RVS 05.05.44 Baustellenabsicherung – Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung

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