<

 

 

>


B 5.1


Warnleuchten

  • Ausführung: Dauer-, Blink- oder Blitzlicht.
  • Farben: weiß, rot oder gelb
    • weißes Licht: nur dann, wenn rechts vorbeigefahren werden kann;
    • rotes Licht: nur dann, wenn links vorbeigefahren werden kann;
    • gelbes Licht: dient als Warnung.
  • Leuchten: empfohlener Mindestdurchmesser 180 mm.

Warnkleidung

  • Warnkleidung ist von allen Personen auf Baustellen zu tragen, die den Verkehrsbereich betreten.
  • Warnkleidungsklassen nach Gefährdungsart festlegen.

Sicherheitskennzeichnung

  • Arbeitsfahrzeuge und Geräte, die in den Verkehrsbereich hineinragen können, sollen an den Kanten eine Sicherheitskennzeichnung aufweisen (rot-weiß gestreifte Flächen, rückstrahlend).
  • Bei Dunkelheit und schlechter Sicht besonders sorgfältige Sicherung und Beleuchtung.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich