B 5.1
Warnleuchten
- Ausführung: Dauer-, Blink- oder Blitzlicht.
- Farben: weiß, rot oder gelb
- weißes Licht: nur dann, wenn rechts vorbeigefahren werden kann;
- rotes Licht: nur dann, wenn links vorbeigefahren werden kann;
- gelbes Licht: dient als Warnung.
- Leuchten: empfohlener Mindestdurchmesser 180 mm.
Warnkleidung
- Warnkleidung ist von allen Personen auf Baustellen zu tragen, die den Verkehrsbereich betreten.
- Warnkleidungsklassen nach Gefährdungsart festlegen.
Sicherheitskennzeichnung
- Arbeitsfahrzeuge und Geräte, die in den Verkehrsbereich hineinragen können, sollen an den Kanten eine Sicherheitskennzeichnung aufweisen (rot-weiß gestreifte Flächen, rückstrahlend).
- Bei Dunkelheit und schlechter Sicht besonders sorgfältige Sicherung und Beleuchtung.
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