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B 7.2


Treppenturm

  • Die Verwendung von Treppentürmen ermöglicht mehreren Personen gleichzeitigen Zugang zu den Arbeitsstellen. Gegenüber Leiternaufgängen wird damit wertvolle Arbeitszeit eingespart. Eine weitere Verbesserung wird durch das Aufstellen von zwei Treppentürmen mit festgelegter Begehungsrichtung (Einbahnregelung) erzielt.

Stiegen

Um Stiegen sicher begehen zu können, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
  • Gleiche Stufenabstände.
  • Auftrittsflächen mit rutschsicherem Belag.
  • Handläufe sind vorzusehen.
  • Ab 1,0 m Absturzhöhe sind Brust- und Mittelwehren auszuführen. Auf Podesten sind auch Fußwehren anzubringen.
  • Ausreichende Beleuchtung.
  • Frei von rutschfördernden Stoffen wie Öl, Flüssigkeiten, Eis, Bauschutt usw.
  • Keine Stolperstellen durch herumliegende Teile (Kabel, Schläuche, Abfallstücke usw.).

Verladerampen

Sicheres Verladen auf Laderampen:
  • Laderampen freihalten und nicht als ständige Lagerfläche verwenden.
  • Gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesicherte Ladebleche oder Ladebrücken verwenden.
  • Zwischengelagerte Stapel gegen Umstoßen sichern.
  • Gelb-schwarze Markierung der Rampenkante.

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