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B 7.1


Wege an Baugruben und Künetten

  • Auf jeder Seite muss ein Schutzstreifen von 50 cm Breite angelegt sein, der vom Aushub und anderen Lasten freizuhalten ist.
    Ausnahme: Wenn Sicherheitsmaßnahmen gegen Einsturz des Randes und Hineinfallen von gelagertem Material getroffen sind, kann dieser Schutzstreifen entfallen.
  • Verkehrswege: Abdeckung oder ausreichend Übergänge mit Wehren vorsehen.
  • Sicherungen gegen Absturz vorsehen (Passantenschutz).

Zugänge zu Dacharbeiten

  • Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, z. B. Reif, Eis oder Schnee, müssen die Zugänge und Standplätze vor dem Benutzen abgeschaufelt und bestreut werden.
  • Nicht durchbruchsichere Materialien dürfen erst nach Durchführung von Sicherungsmaßnahmen wie lastverteilenden Platten, Trägern und dergleichen betreten werden.
Festlegung des Zugangs
  • Von außen:
    • über Treppenturm (freistehend oder mit Fassadengerüst gekoppelt);
    • Fassadengerüst mit Aufstiegen;
    • Anlegeleitern als Verkehrsweg bei mehr als 5 m Absturzhöhe mit Absturzsicherung, Rücken- oder Aufstiegsschutz versehen;
    • Personenaufzug (Verboten ist der Aufstieg über die Führungskonstruktion des Bauaufzugs oder das Mitfahren von Personen im Fördergerät des Materialaufzugs);
    • Personenaufnahmemittel (Einsatz ist nur mit entsprechender Notfallplanung zulässig).
  • Von innen:
    • über das Stiegenhaus oder Räume mit Festlegung des Ausstiegs auf die Dachfläche über
      – Dachluken,
      – Dachflächenfenster,
      – Dachgaupen,
      – Montageöffnungen,
      Anordnung der Dachleitern direkt beim Ausstieg.
    • Kollektive Absturzsicherungen vorsehen oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden.

 Hinweise

Anschlagpunkte, Seilsicherungssysteme für PSA planen und nutzen


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