Auf jeder Seite muss ein Schutzstreifen von 50 cm Breite angelegt sein, der vom Aushub und anderen Lasten freizuhalten ist. Ausnahme: Wenn Sicherheitsmaßnahmen gegen Einsturz des Randes und Hineinfallen von gelagertem Material getroffen sind, kann dieser Schutzstreifen entfallen.
Verkehrswege: Abdeckung oder ausreichend Übergänge mit Wehren vorsehen.
Sicherungen gegen Absturz vorsehen (Passantenschutz).
Zugänge zu Dacharbeiten
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, z. B. Reif, Eis oder Schnee, müssen die Zugänge und Standplätze vor dem Benutzen abgeschaufelt und bestreut werden.
Nicht durchbruchsichere Materialien dürfen erst nach Durchführung von Sicherungsmaßnahmen wie lastverteilenden Platten, Trägern und dergleichen betreten werden.
Festlegung des Zugangs
Von außen:
über Treppenturm (freistehend oder mit Fassadengerüst gekoppelt);
Fassadengerüst mit Aufstiegen;
Anlegeleitern als Verkehrsweg bei mehr als 5 m Absturzhöhe mit Absturzsicherung, Rücken- oder Aufstiegsschutz versehen;
Personenaufzug (Verboten ist der Aufstieg über die Führungskonstruktion des Bauaufzugs oder das Mitfahren von Personen im Fördergerät des Materialaufzugs);
Personenaufnahmemittel (Einsatz ist nur mit entsprechender Notfallplanung zulässig).
Von innen:
über das Stiegenhaus oder Räume mit Festlegung des Ausstiegs auf die Dachfläche über – Dachluken, – Dachflächenfenster, – Dachgaupen, – Montageöffnungen, Anordnung der Dachleitern direkt beim Ausstieg.
Kollektive Absturzsicherungen vorsehen oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden.
Hinweise
Anschlagpunkte, Seilsicherungssysteme für PSA planen und nutzen