B 11.4
Erste Hilfe bei Verbrennungen
- Brennende Kleider sofort
- mit Wasser,
- durch Einwickeln in Decken (Löschdecke, feuchte Tücher o. Ä.),
- notfalls durch Wälzen des Verletzten löschen.
- Bei Verbrennungen
- den Körperteil sofort in kühles, sauberes Wasser eintauchen oder unter fließendes Wasser halten, bis Schmerzlinderung eintritt (10 bis 15 Minuten in der ersten halben Stunde),
- anschließend die Brandwunde locker mit Brandwundenverbandtuch o. Ä. bedecken.
- Umgehend ärztliche Behandlung veranlassen.
- Bekleidung, die mit heißen Stoffen (z. B. Bitumen, Asphalt, heißen Ölen, Fetten) behaftet ist, sofort entfernen und mit reichlich Wasser ablöschen.
- Die Kleidung über der Brandwunde entfernen. Klebt die Kleidung bereits fest, nicht mehr ablösen, eingebrannte Teile umschneiden und nur mehr mit Wasser abkühlen.
- Kein Auftragen von Öl, Salben, Puder o. Ä.
Großflächige Verbrennungen
- Bei großflächigen und tiefgreifenden Verbrennungen sofort den Rettungsdienst verständigen.
- Großflächige Verbrennungen kühlen. Keimfreie Versorgung durch lockeres Umhüllen mit Brandtüchern (keinen festen Verband) oder, wenn nicht vorhanden, in ein sauberes Leinentuch einhüllen.
- Verletzten zusätzlich mit einer Rettungsdecke bedecken, die jedoch die Brandwunde nicht berühren darf.
- Verletzten beruhigen.
- Beine leicht angehoben lagern.
- Einem bewusstlosen Verletzten und bei Gesichtsverbrennungen auf keinen Fall Flüssigkeit einflößen, auch nicht bei bestehender Übelkeit, Erbrechen oder Schock.
- Beruhigungs- und Schmerzmittel dürfen nur durch den Arzt verabreicht werden.
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