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B 11.4


Erste Hilfe bei Verbrennungen

  • Brennende Kleider sofort
    • mit Wasser,
    • durch Einwickeln in Decken (Löschdecke, feuchte Tücher o. Ä.),
    • notfalls durch Wälzen des Verletzten löschen.
  • Bei Verbrennungen
    • den Körperteil sofort in kühles, sauberes Wasser eintauchen oder unter fließendes Wasser halten, bis Schmerzlinderung eintritt (10 bis 15 Minuten in der ersten halben Stunde),
    • anschließend die Brandwunde locker mit Brandwundenverbandtuch o. Ä. bedecken.
  • Umgehend ärztliche Behandlung veranlassen.
  • Bekleidung, die mit heißen Stoffen (z. B. Bitumen, Asphalt, heißen Ölen, Fetten) behaftet ist, sofort entfernen und mit reichlich Wasser ablöschen.
  • Die Kleidung über der Brandwunde entfernen. Klebt die Kleidung bereits fest, nicht mehr ablösen, eingebrannte Teile umschneiden und nur mehr mit Wasser abkühlen.
  • Kein Auftragen von Öl, Salben, Puder o. Ä.

Großflächige Verbrennungen

  • Bei großflächigen und tiefgreifenden Verbrennungen sofort den Rettungsdienst verständigen.
  • Großflächige Verbrennungen kühlen. Keimfreie Versorgung durch lockeres Umhüllen mit Brandtüchern (keinen festen Verband) oder, wenn nicht vorhanden, in ein sauberes Leinentuch einhüllen.
  • Verletzten zusätzlich mit einer Rettungsdecke bedecken, die jedoch die Brandwunde nicht berühren darf.
  • Verletzten beruhigen.
  • Beine leicht angehoben lagern.
  • Einem bewusstlosen Verletzten und bei Gesichtsverbrennungen auf keinen Fall Flüssigkeit einflößen, auch nicht bei bestehender Übelkeit, Erbrechen oder Schock.
  • Beruhigungs- und Schmerzmittel dürfen nur durch den Arzt verabreicht werden.

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