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B 14.1


Gefahrenermittlung und -beurteilung

  • Bei den Angaben der Hersteller und Inverkehrbringer sind insbesondere die Einteilungen der Lampen in Risikogruppen und der Laser in Risikoklassen wichtig.
  • Einsatz von Laser
    • Hinsichtlich Evaluierung von Laser muss demnach die Laserklasse des Gerätes ermittelt werden. Diese ist auf einer Plakette an dem Gerät ersichtlich.
    • Die Klassen 1, 1M, 2 und 2M sind nach entsprechender Unterweisung über die Verwendung von Laser (direkten Augenkontakt vermeiden) weiterhin bedenkenlos einsetzbar.
    • Die Klasse 3R kann durch eine entsprechende Unterweisung (direkten Augenkontakt meiden und Lidschlussreflex) der Mitarbeiter als Klasse 2M betrachtet werden.
    • Vermessungslaser so aufstellen, dass der Richtstrahl nicht in Augenhöhe liegt.
    • Bei Einsatz von Lasergeräten mit hoher Energiedichte Gefahrenermittlung durchführen und Schutzmaßnahmen festlegen.
    Einsatz von Leuchten
    • Der Schutz vor UV-Strahlung bei Leuchtmitteln erfordert:
      • intakte Schutzgläser,
      • blendfreie Aufstellung.

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