B 15.4
Prüfung und Kontrolle – elektrische Anlagen
- Das Mindestprüfintervall für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen auf Baustellen beträgt gemäß Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) ein Jahr.
- Die Verkürzung von Prüfintervallen auf Grund außergewöhnlicher Belastungen hat durch die Behörde zu erfolgen.
- Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung, elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung.
- Eine Fehlerstromschutzschalter sind in den vom Hersteller angegebenen Intervallen durch Drücken der Prüftaste zu kontrollieren. Wenn keine Herstellerangeben verfügbar sind, ist zumindest alle sechs Monate eine Kontrolle des Fehlerstromschalters durchzuführen. Es wird empfohlen, diese Kontrollen zu dokumentieren.
Prüfung und Kontrolle – elektrische Betriebsmittel (Elektrogeräte)
- Elektrogeräte sind, entsprechend der ESV 2012, zumindest einmal wöchentlich auf offenkundige Mängel zu kontrollieren.
- Wenn die ESV 2012 wiederkehrende Prüfungen nicht explizit vorschreibt, müssen Arbeitgeber Prüfintervalle für elektrische Betriebsmittel festlegen, wenn dies durch die Gefahrenbeurteilung erforderlich erscheint. Dabei sind z.B. Herstellerangaben oder erschwerte Betriebsbedingungen zu berücksichtigen.
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