B 15.4
Prüfung und Wartung, Prüfintervalle – elektrische Anlagen
- Das Mindestprüfintervall für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen auf Baustellen beträgt gemäß Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) ein Jahr.
- Das Intervall für die erste wiederkehrende Prüfung einer elektrischen Anlage (nach deren Errichtung) beginnt mit ihrer erstmaligen Verwendung.
- Die Verkürzung von Prüfintervallen auf Grund außergewöhnlicher Belastungen hat durch die Behörde zu erfolgen.
- Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung, elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung.
Prüfung und Wartung, Prüfintervalle – elektrische Betriebsmittel (Elektrogeräte)
- Elektrogeräte sind, entsprechend der ESV 2012, zumindest einmal wöchentlich auf offenkundige Mängel zu kontrollieren.
- Arbeitgeber haben auch Prüfintervalle für elektrische Betriebsmittel festzulegen, wenn dies durch die Gefahrenbeurteilung, auf Grund von Herstellerangaben oder durch erschwerte Betriebsbedingungen erforderlich erscheint, obwohl die Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) wiederkehrende Prüfungen nicht explizit vorschreibt.
- Durchgeführte Prüfungen sind mit Prüfbefunden zu dokumentieren.
- Fehlerstromschutzschalter sind in den vom Hersteller angegebenen Intervallen durch Drücken der Prüftaste zu kontrollieren. Es wird empfohlen, diese Kontrollen zu dokumentieren.
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