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B 18.4


Auswirkung auf die betriebliche Praxis

  • Kennzeichnungsumstellung – Überarbeitung der Arbeitsstoffevaluierung, Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen, die dem sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen dienen, werden notwendig, sobald Produkte verwendet werden, die nach GHS gekennzeichnet sind.
  • Stoffe mit Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C müssen mit dem Flammpunktpiktogramm GHS 02 gekennzeichnet werden.
  • Bei Gemischen können geänderte Einstufungskriterien manchmal zu strengeren Einstufungen führen. Das erfordert, die Lagerung solcher Produkte zu überprüfen.

Kennzeichnung

  • Die Kennzeichnung gibt Hinweise über gefährliche Eigenschaften und Schutzmaßnahmen.
  • Sie muss auf jedem Behälter oder Gebinde angebracht sein.
  • Sie muss folgende Angaben beinhalten (siehe Abbildung).

Wichtig

  • Nie Getränkeflaschen, Trinkgefäße oder Ähnliches für die Aufbewahrung oder den Transport verwenden.
  • Bei brennbaren Flüssigkeiten Brand- und Explosionsschutz beachten.
  • Zum Entleeren oder Umfüllen immer Pumpe, Ballonkipper oder Heber verwenden.
  • Nie mit dem Mund ansaugen.

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