B 18.4
Auswirkung auf die betriebliche Praxis
- Kennzeichnungsumstellung – Überarbeitung der Arbeitsstoffevaluierung, Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen, die dem sicheren Umgang mit Arbeitsstoffen dienen, werden notwendig, sobald Produkte verwendet werden, die nach GHS gekennzeichnet sind.
- Stoffe mit Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C müssen mit dem Flammpunktpiktogramm GHS 02 gekennzeichnet werden.
- Bei Gemischen können geänderte Einstufungskriterien manchmal zu strengeren Einstufungen führen. Das erfordert, die Lagerung solcher Produkte zu überprüfen.
Kennzeichnung
- Die Kennzeichnung gibt Hinweise über gefährliche Eigenschaften und Schutzmaßnahmen.
- Sie muss auf jedem Behälter oder Gebinde angebracht sein.
- Sie muss folgende Angaben beinhalten (siehe Abbildung).
Wichtig
- Nie Getränkeflaschen, Trinkgefäße oder Ähnliches für die Aufbewahrung oder den Transport verwenden.
- Bei brennbaren Flüssigkeiten Brand- und Explosionsschutz beachten.
- Zum Entleeren oder Umfüllen immer Pumpe, Ballonkipper oder Heber verwenden.
- Nie mit dem Mund ansaugen.
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