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B 18.5


Sicherheitsdatenblatt

  • Das Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen über die chemische Zusammensetzung, chemikalienrechtliche Kennzeichnung (mögliche Gefahren), Erste-Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Handhabung und Lagerung, physikalische und chemische Gefahren usw.
  • Es ist durch den Lieferanten – kostenlos und in deutscher Sprache – fachlich richtig und vollständig ausgefüllt zu übermitteln, ggf. anzufordern.
  • Sicherheitsdatenblätter sind Bestandteil der Evaluierung und zusammen mit der Liste der gefährlichen Arbeitsstoffe als Nachschlagewerk aufzubewahren.

Beispiele für gefährliche Arbeitsstoffe

  • Brandfördernd: Wasserstoffperoxid (Lösung > 30 %), Sauerstoff
  • Leichtentzündlich: Lösungsmittel für Lacke, Kleber, Brenngase, Flüssiggas.
  • Giftig: manche Imprägnierungen.
  • Gesundheitsschädlich: Lösungsmittel in säurehärtenden Lacken, Montageschäumen, Harnstoff-Formaldehyd-Harzleim.
  • Ätzend: div. Säuren, Laugen.
  • Reizend: Salmiak, Styrol, Isocyanate (z. B. Härter in PUR-Lacken).
  • Allergieauslösend: Epoxidharze.
  • Umweltgefährlich: Lacke, Holzschutzmittel, …

REACH

  • REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von CHemikalien) ist die Bezeichnung einer EU-Rechtsvorschrift für Chemikalien.
  • REACH regelt die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe und betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von Chemikalien.
  • Werden Produkte aus dem EU-Inland bezogen, erweitern sich die Verpflichtungen durch REACH nicht wesentlich (die im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Schutzmaßnahmen einhalten).
  • Werden Gemische und Stoffe aus dem EU-Ausland importiert, sind administrativ und finanziell aufwändige Registrierungsverfahren notwendig. Achtung: Zum EU-Ausland zählen z. B. die Schweiz, Norwegen oder die Ukraine.
  • Bauausführende Unternehmen sind, sofern sie nicht selbst Stoffe herstellen oder importieren, nachgeschaltete Anwender.
  • Pflichten des nachgeschalteten Anwenders:
    • Das Sicherheitsdatenblatt des Zulieferers überprüfen.
    • Falls dabei Mängel bemerkt werden, den Lieferanten aufmerksam machen.
    • Empfohlene Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen (z. B. Schutzausrüstung, Belüftung oder Ähnliches).
    • Sichergehen, dass der Verwendungszweck durch die Registrierung gedeckt ist.
    • Erhaltene Informationen mindestens zehn Jahre aufbewahren.

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