B 18.5
Sicherheitsdatenblatt
- Das Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen über die chemische Zusammensetzung, chemikalienrechtliche Kennzeichnung (mögliche Gefahren), Erste-Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Handhabung und Lagerung, physikalische und chemische Gefahren usw.
- Es ist durch den Lieferanten – kostenlos und in deutscher Sprache – fachlich richtig und vollständig ausgefüllt zu übermitteln, ggf. anzufordern.
- Sicherheitsdatenblätter sind Bestandteil der Evaluierung und zusammen mit der Liste der gefährlichen Arbeitsstoffe als Nachschlagewerk aufzubewahren.
Beispiele für gefährliche Arbeitsstoffe
- Brandfördernd: Wasserstoffperoxid (Lösung > 30 %), Sauerstoff
- Leichtentzündlich: Lösungsmittel für Lacke, Kleber, Brenngase, Flüssiggas.
- Giftig: manche Imprägnierungen.
- Gesundheitsschädlich: Lösungsmittel in säurehärtenden Lacken, Montageschäumen, Harnstoff-Formaldehyd-Harzleim.
- Ätzend: div. Säuren, Laugen.
- Reizend: Salmiak, Styrol, Isocyanate (z. B. Härter in PUR-Lacken).
- Allergieauslösend: Epoxidharze.
- Umweltgefährlich: Lacke, Holzschutzmittel, …
REACH
- REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von CHemikalien) ist die Bezeichnung einer EU-Rechtsvorschrift für Chemikalien.
- REACH regelt die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe und betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von Chemikalien.
- Werden Produkte aus dem EU-Inland bezogen, erweitern sich die Verpflichtungen durch REACH nicht wesentlich (die im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Schutzmaßnahmen einhalten).
- Werden Gemische und Stoffe aus dem EU-Ausland importiert, sind administrativ und finanziell aufwändige Registrierungsverfahren notwendig. Achtung: Zum EU-Ausland zählen z. B. die Schweiz, Norwegen oder die Ukraine.
- Bauausführende Unternehmen sind, sofern sie nicht selbst Stoffe herstellen oder importieren, nachgeschaltete Anwender.
- Pflichten des nachgeschalteten Anwenders:
- Das Sicherheitsdatenblatt des Zulieferers überprüfen.
- Falls dabei Mängel bemerkt werden, den Lieferanten aufmerksam machen.
- Empfohlene Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen (z. B. Schutzausrüstung, Belüftung oder Ähnliches).
- Sichergehen, dass der Verwendungszweck durch die Registrierung gedeckt ist.
- Erhaltene Informationen mindestens zehn Jahre aufbewahren.
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