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Umweltschutz

Allgemeines

  • Umweltschutz dient der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage aller Lebewesen und einem funktionierenden Naturhaushalt.
  • Arbeitnehmerschutz und Umweltschutz haben unter anderem als gemeinsames Ziel, die Gesundheit der Menschen zu erhalten.
  • Umweltschutz am Bau ist sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung zu berücksichtigen, um den Einsatz schadstoffarmer Arbeitsstoffe sicherzustellen.

Schwerpunkte

Lärmbelästigung

  • So gering wie möglich halten.
  • Schutzmaßnahmen durchführen
    • am Entstehungsort,
    • auf den Übertragungswegen,
    • beim Empfänger (am Ohr).
  • Lärmminderung lässt sich an Motoren, Kompressoren, Druckluftwerkzeugen durchführen.

Abfälle und Reststoffe

  • Sind sachgemäß zu verwerten oder zu entsorgen.
  • Dazu gehört die getrennte Lagerung und Entsorgung von
    • Bauschutt, Holz, Metallen,
    • Farben, Lacken, Holzschutzmitteln,
    • Säuren (aus Batterien) und Laugen,
    • div. gefährlichen Arbeitsstoffen.
  • Abfälle möglichst in den ursprünglichen Behältern sammeln.

Lagerung

  • Wassergefährdende Stoffe und Substanzen nur so lagern, dass diese nicht in
    • Grundwässer,
    • Fließgewässer oder
    • Seen sowie ins
    • Erdreich
    gelangen können (z. B. Wannen unter Chemikalienbehältern).
  • Brennbare Flüssigkeiten und giftige Stoffe sind so zu lagern, dass keine umweltschädigenden Folgen auftreten.
  • Getrenntes Lagern von
    • entzündlichen und brandfördernden,
    • giftigen gefährlichen Arbeitsstoffen.

Luftreinhaltung

  • Staub durch Filter oder Wasserbenetzung an der Entstehungsquelle sammeln.
  • Das Verbrennen von Baustoffresten ist verboten.

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