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Baurestmassen

Allgemeines

  • Gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 beträgt der jährliche Gesamtanfall an Baurestmassen ca. 52 Mio t.
    Davon entfallen etwa
    • 41 Mio. t auf Aushubmaterialien und
    • 11 Mio. t auf Baurestmassen und
    • Baustellenabfälle.
  • Baurestmassen inkl. Aushubmaterialien (52 Mio. t) machen mit 75 % mehr als zwei Drittel des Gesamtabfallaufkommens in Österreich (70 Mio t.) aus.
Abfallaufkommen in Österreich

Richtiger Umgang mit Baurestmassen

  • Die „Recycling-Baustoffverordnung“ ist seit dem Jahr 2016 in Kraft und enthält verbindliche Regelungen für:
    • jegliche Formen an Abbrüchen und die Trennung der dabei anfallenden Abfälle,
    • die Trennung von Abfällen im Zuge von Neubauten,
    • die Herstellung von mineralischen Recycling-Baustoffen,
    • das Ende der Abfalleigenschaft von bestimmten mineralischen Recycling-Baustoffen,
    • die Verwendung von mineralischen Recycling-Baustoffen.
  • Die wichtigsten Regelungen für den richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen sind in der Broschüre „Baurestmassen, Verwertung und Entsorgung“ mit folgenden Inhalten zusammengefasst:
    • relevante gesetzliche Grundlagen im Abfallbereich,
    • Pflichten bei Bau- und Abbruchvorhaben,
    • Vorgaben bei Verwertung und Recycling,
    • praktischer Umgang mit Baurestmassen.


Bezugsquelle:
www.bau.or.at/baurestmassen

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