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Baurestmassen
Allgemeines
- Gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 beträgt der jährliche Gesamtanfall an Baurestmassen ca. 52 Mio t.
Davon entfallen etwa
- 41 Mio. t auf Aushubmaterialien und
- 11 Mio. t auf Baurestmassen und
Baustellenabfälle.
- Baurestmassen inkl. Aushubmaterialien (52 Mio. t) machen mit 75 % mehr als zwei Drittel des Gesamtabfallaufkommens in Österreich (70 Mio t.) aus.
Richtiger Umgang mit Baurestmassen
- Die „Recycling-Baustoffverordnung“ ist seit dem Jahr 2016 in Kraft und enthält verbindliche Regelungen für:
- jegliche Formen an Abbrüchen und die Trennung der dabei anfallenden Abfälle,
- die Trennung von Abfällen im Zuge von Neubauten,
- die Herstellung von mineralischen Recycling-Baustoffen,
- das Ende der Abfalleigenschaft von bestimmten mineralischen Recycling-Baustoffen,
- die Verwendung von mineralischen Recycling-Baustoffen.
- Die wichtigsten Regelungen für den richtigen Umgang mit Baurestmassen auf Baustellen sind in der Broschüre „Baurestmassen, Verwertung und Entsorgung“ mit folgenden Inhalten zusammengefasst:
- relevante gesetzliche Grundlagen im Abfallbereich,
- Pflichten bei Bau- und Abbruchvorhaben,
- Vorgaben bei Verwertung und Recycling,
- praktischer Umgang mit Baurestmassen.
Bezugsquelle:
www.bau.or.at/baurestmassen
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