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B 21.1


Voraussetzungen für Mehrmuldenkonzept

  • Gefährliche Abfälle und Verpackungsabfälle sind zwingend getrennt zu entsorgen und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
  • Mulden müssen klar gekennzeichnet sein (ggf. mehrsprachig, bildliche Darstellung und Bezeichnung der zugelassenen Materialien).
  • Bezeichnung und Beschreibung der Mulden müssen mit den Bezeichnungen der regionalen Entsorger übereinstimmen.
  • Überprüfung der zu erwartenden Baurestmassen bezüglich Stoffgruppen und Massen.
  • Sicherstellen, dass die geplante Muldenbefüllung der Behandlungsanlage (Sortieranlage, Recyclinganlage, Deponie) entspricht.
  • Bestellung von geeigneten Mulden.
  • Für Kleinstbaustellen kann das Mehrmuldenkonzept auf dem Bauhof oder über eigene geeignete größere Baustellen organisiert werden.
  • Kennzeichnung der Mulden mit Beschriftungstafeln.
  • Richtige Trennung.
  • Sicherung der Mulde gegen Fremdmaterialien und unbefugte Befüllung.
  • Klärung und Regelung der Entsorgung von gefährlichen Abfällen.

Muldentypen

  • Baustellenabfälle (Sammelmulde)
    • ohne gefährliche Abfälle, ölhaltige Materialien, Chemikalien oder Verpackungen;
    • Einsatz der Mulde für Baustellenabfälle auch dann, wenn aus Organisations- oder Platzgründen die notwendigen Einstoff- oder Bauschuttmulden nicht aufgestellt werden können, oder zusätzlich für geringe Mengen Reststoffe.
  • Einstoffmulde mit nur einer Sorte Material für die Verwertung (Aushub, Asphalt, Beton, Ziegelsteine, Metall, Holz, Kunststoffabfälle).
  • Bauschuttmulde (inerte Baurestmassen) Zusammensetzung und allfällige Grenzen für Vermischungen mit Übernehmer absprechen.

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