B 21.1
Voraussetzungen für Mehrmuldenkonzept
- Gefährliche Abfälle und Verpackungsabfälle sind zwingend getrennt zu entsorgen und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
- Mulden müssen klar gekennzeichnet sein (ggf. mehrsprachig, bildliche Darstellung und Bezeichnung der zugelassenen Materialien).
- Bezeichnung und Beschreibung der Mulden müssen mit den Bezeichnungen der regionalen Entsorger übereinstimmen.
- Überprüfung der zu erwartenden Baurestmassen bezüglich Stoffgruppen und Massen.
- Sicherstellen, dass die geplante Muldenbefüllung der Behandlungsanlage (Sortieranlage, Recyclinganlage, Deponie) entspricht.
- Bestellung von geeigneten Mulden.
- Für Kleinstbaustellen kann das Mehrmuldenkonzept auf dem Bauhof oder über eigene geeignete größere Baustellen organisiert werden.
- Kennzeichnung der Mulden mit Beschriftungstafeln.
- Richtige Trennung.
- Sicherung der Mulde gegen Fremdmaterialien und unbefugte Befüllung.
- Klärung und Regelung der Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Muldentypen
- Baustellenabfälle (Sammelmulde)
- ohne gefährliche Abfälle, ölhaltige Materialien, Chemikalien oder Verpackungen;
- Einsatz der Mulde für Baustellenabfälle auch dann, wenn aus Organisations- oder Platzgründen die notwendigen Einstoff- oder Bauschuttmulden nicht aufgestellt werden können, oder zusätzlich für geringe Mengen Reststoffe.
- Einstoffmulde mit nur einer Sorte Material für die Verwertung (Aushub, Asphalt, Beton, Ziegelsteine, Metall, Holz, Kunststoffabfälle).
- Bauschuttmulde (inerte Baurestmassen) Zusammensetzung und allfällige Grenzen für Vermischungen mit Übernehmer absprechen.
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