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B 21.5


Begriffserklärungen zu Verpackungsabfällen

  • Restentleert
    Ordnungsgemäße Entleerung (d. h. tropffrei, rieselfrei, pinselrein, spachtelrein und ausgehärtet, handentstaubt) bis auf unvermeidbare Rückstände von Füllgütern; unter Restentleerung ist keine Reinigung zu verstehen.
  • Baustellenentsorgung
    Für Baustellen mit hohem Verpackungsanfall kann ein Holsystem nach den Richtlinien der Entsorgungsunternehmen eingerichtet werden. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: Trennung nach Packstoffgruppen, rechtzeitige Meldung der Baustelle beim Entsorger/bei der Übernahmestelle.
  • Sauber
    Frei von artfremden, benützungsfremden Anhaftungen am Verpackungsmaterial, wie z. B. Mörtelspritzern, Erde; ausgenommen trotz sorgfältiger Lagerung übliche Einflüsse (z. B. Staub).
  • Bauhofentsorgung
    Für Baustellen, bei denen die für die Abholung geforderten Mindestmengen nicht erreicht werden, empfehlen wir eine Rückführung der Verpackungsabfälle auf den Bauhof durch die Baufirma. Die einzelnen Packstoffe können am Bauhof getrennt gesammelt und nach den Konditionen des Entsorgers abgeholt werden.

 Vorschriften und Regeln


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