B 21.4
Allgemeines zu Verpackungsabfall
- Der Letztverbraucher (Betrieb/Baustelle) hat die Pflicht, Verpackungen zurückzugeben oder selbst zu verwerten.
- Die A.R.A. (Altstoff-Recycling-Austria) organisiert die Sammlung und gesetzeskonforme Verwertung gegen Lizenzentgelt. Ob für eine Verpackung eine A.R.A.-Lizenz vorliegt, ist beim Verkäufer (Handel, Werk) zu erfragen.
Vorgangsweise auf der Baustelle
- Bei Verpackungen mit A.R.A.-Lizenz:
- in das flächendeckende Sammelsystem einbringen,
- mit dem Entsorger die Übergabe/Abholung vereinbaren.
- Bei allen nicht lizenzierten Verpackungen:
Rückgabe an den Verkäufer (Handel, Werk).
- Bei eigener Verwertung
(z. B. Verbrennen von Holzverpackungen):
Aufzeichnungen führen.
Trennung nach Packstoffgruppen
- Papierverpackungen, Kartonagen:
- Dazu zählen Schachteln, Versandhülsen, Packpapier usw.
- Diese werden flachgelegt, geschlichtet, händisch verdichtet bereitgestellt.
- Kunststoffe:
- Dazu zählen Dosen, Plastikflaschen, Tuben, Kübel, Schrumpffolien, Umreifungsbänder, Kunststoffsäcke, Kunststoff-Aluminium-Verbunde, Kunststoff-Papier-Verbunde, Styropor, Kanister.
- Die Kunststoffe können gemeinsam gesammelt und kostenlos bei der Übernahmestelle abgegeben werden; für die sortenreine getrennte Anlieferung zu einer Übernahmestelle nach den einzelnen Stoffgruppen (z. B. Flaschen und Kanister, Folien, Styropor) erfolgt bei Vorliegen der Mindestmengen eine Vergütung (Mindestmengen: für Styropor 6 m³, für andere Kunststoffe 100 kg je Stoffgruppe).
- Bei großem Anfall von Einweg-Getränkeflaschen soll ein getrennter Sammelbehälter vorgesehen werden.
- Papiersäcke:
- Dazu gehören Zementsäcke, Kalksäcke, Putzmörtelsäcke usw.
- Diese werden flachgelegt, geschlichtet, händisch verdichtet bereitgestellt.
- Metalle:
- Dazu gehören Umreifungsbänder, Dosen, Kanister, Griffe und Bügel.
- In geringen Mengen können Metallverpackungen mit sonstigen Metallabfällen gesammelt werden, wenn eine stoffliche Verwertung nachgewiesen wird.
- Holz (unbehandelt):
- Dazu zählen Einweg-Paletten, Kisten usw.
- Diese können bei geringen Mengen mit sonstigen Holzabfällen gesammelt werden, wenn eine ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen wird.
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