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B 21.4


Allgemeines zu Verpackungsabfall

  • Der Letztverbraucher (Betrieb/Baustelle) hat die Pflicht, Verpackungen zurückzugeben oder selbst zu verwerten.
  • Die A.R.A. (Altstoff-Recycling-Austria) organisiert die Sammlung und gesetzeskonforme Verwertung gegen Lizenzentgelt. Ob für eine Verpackung eine A.R.A.-Lizenz vorliegt, ist beim Verkäufer (Handel, Werk) zu erfragen.

Vorgangsweise auf der Baustelle

  • Bei Verpackungen mit A.R.A.-Lizenz:
    • in das flächendeckende Sammelsystem einbringen,
    • mit dem Entsorger die Übergabe/Abholung vereinbaren.
  • Bei allen nicht lizenzierten Verpackungen:
    Rückgabe an den Verkäufer (Handel, Werk).
  • Bei eigener Verwertung
    (z. B. Verbrennen von Holzverpackungen):
    Aufzeichnungen führen.

Trennung nach Packstoffgruppen

  • Papierverpackungen, Kartonagen:
    • Dazu zählen Schachteln, Versandhülsen, Packpapier usw.
    • Diese werden flachgelegt, geschlichtet, händisch verdichtet bereitgestellt.
  • Kunststoffe:
    • Dazu zählen Dosen, Plastikflaschen, Tuben, Kübel, Schrumpffolien, Umreifungsbänder, Kunststoffsäcke, Kunststoff-Aluminium-Verbunde, Kunststoff-Papier-Verbunde, Styropor, Kanister.
    • Die Kunststoffe können gemeinsam gesammelt und kostenlos bei der Übernahmestelle abgegeben werden; für die sortenreine getrennte Anlieferung zu einer Übernahmestelle nach den einzelnen Stoffgruppen (z. B. Flaschen und Kanister, Folien, Styropor) erfolgt bei Vorliegen der Mindestmengen eine Vergütung (Mindestmengen: für Styropor 6 m³, für andere Kunststoffe 100 kg je Stoffgruppe).
    • Bei großem Anfall von Einweg-Getränkeflaschen soll ein getrennter Sammelbehälter vorgesehen werden.
  • Papiersäcke:
    • Dazu gehören Zementsäcke, Kalksäcke, Putzmörtelsäcke usw.
    • Diese werden flachgelegt, geschlichtet, händisch verdichtet bereitgestellt.
  • Metalle:
    • Dazu gehören Umreifungsbänder, Dosen, Kanister, Griffe und Bügel.
    • In geringen Mengen können Metallverpackungen mit sonstigen Metallabfällen gesammelt werden, wenn eine stoffliche Verwertung nachgewiesen wird.
  • Holz (unbehandelt):
    • Dazu zählen Einweg-Paletten, Kisten usw.
    • Diese können bei geringen Mengen mit sonstigen Holzabfällen gesammelt werden, wenn eine ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen wird.

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