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Lärm und Vibrationen

GEFÄHRDUNGEN DURCH LÄRM AM ARBEITSPLATZ

Einleitung

  • Der Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen bei der Arbeit bringt Erleichterungen für die Mitarbeiter und erhöht zugleich die Produktivität. Die Verwendung von Maschinen hat aber auch negative Erscheinungen, wie störenden und gehörschädigenden Lärm, zur Folge.
  • Hörbarer Schall, der als negativ empfunden wird, wird als Lärm bezeichnet. Lärm kann auf Menschen störend, psychisch und körperlich belastend sowie bei stärkerer Intensität gehörschädigend wirken. Eine lärmbedingte Einschränkung der Sprachverständigung oder der Signalwahrnehmung kann zusätzlich zu Unfallgefährdungen führen.
  • Es muss daher das Bestreben aller sein, durch technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen Beeinträchtigungen (der Arbeitnehmer) durch Lärm zu reduzieren.
  • Lang andauernde Lärmeinwirkung bei hoher Intensität führt zu Lärmschwerhörigkeit. Die Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten, die nicht nur volkswirtschaftlich beträchtlichen Schaden anrichtet, sondern die Betroffenen erfahren vor allem einen immensen Verlust an Lebensqualität: Lärmschwerhörigkeit ist nicht therapierbar und nicht heilbar!

 Achtung

  • Die Lärmbelastung ergibt sich aus der Intensität des Lärms und der Zeit, in der dieser Lärm auf den Menschen einwirkt.
  • Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (VOLV) verpflichtet Arbeitgeber zur Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Lärmgrenzwerte.

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