Die Schwingungsbelastung ergibt sich aus der Intensität der Schwingungen und der Zeit, in der diese Schwingungen auf den Menschen einwirken.
- Hand-Arm-Vibrationen (HAV) werden über Hände und Arme auf den menschlichen Körper übertragen.
- Ganzkörper-Vibrationen (GKV) werden im Stehen über die Beine oder im Sitzen über das Gesäß auf den Körper übertragen.
- Für die Bestimmung der Exposition, die mit einem Grenzwert verglichen werden kann, wird die mittlere Vibrationsbelastung von Arbeitnehmern über acht Stunden herangezogen. Für Jugendliche gelten die Auslösewerte als Expositionsgrenzwerte!
- Falls eine Bewertung der Schwingungsbelastung nicht mittels Informationen, wie z. B. Herstellerangaben in Betriebsanleitungen, Vergleichsdatenbanken oder Berechnungsverfahren, erfolgen kann, müssen Vibrationsmessungen durchgeführt werden.