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Augen- und Gesichtsschutz

Gefahren

  • Brand, Hitze, Staub, Splitter, Funken.
  • Spritzer von Mörtel, Anstrichen, Säuren, Laugen und sonstigen gefährlichen Arbeitsstoffen.
  • Schlag- oder Stoßverletzungen.
  • Infrarotstrahlen (Verbrennungen).
  • Laserstrahlen (z. B. Theodoliten, Rotationslaser).
  • UV-Strahlung
    • Verblitzen beim Elektroschweißen,
    • Sonnenstrahlen.
  • Jedem Arbeitnehmer, der den vorhin genannten Gefährdungen ausgesetzt sein könnte, ist ein geeigneter Augenschutz, wie Schutzbrillen, oder ein geeigneter Gesichtsschutz, wie Schutzschilder, Schutzhauben oder Schutzschirme, zur Verfügung zu stellen.

Schutzbrillen

  • Durch geeignete Schutzbrillen werden die Augen wirksam geschützt.
  • Gestellbrillen mit Seitenschutz benutzen.
  • Geschlossene Schutzbrillen (z. B. Korbbrillen) bieten Schutz, wenn mit Splittern oder anderen Gefährdungen zu rechnen ist (z. B. Stemmarbeiten).
  • Arbeitgeber müssen bei der Auswahl eines bestimmten Augen- oder Gesichtsschutzes die Beachtung vorhandener Fehlsichtigkeiten und sonstiger Seheinschränkungen der Arbeitnehmer gewährleisten.
  • Wenn ein Arbeitnehmer auf Grund einer Fehlsichtigkeit oder sonstigen Seheinschränkung einen Sehbehelf verwendet, muss der Augenschutz so ausgewählt werden, dass der Sehbehelf ohne Beeinträchtigung getragen werden kann (z. B. Überbrille).

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