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C 3.1


Sofortmaßnahmen

  • Bei Augenverätzungen, z. B. durch Mörtelspritzer, Kalkfarben, Löschkalk, Säuren, Laugen, sofort Augenspülung durchführen.
  • Mit der Augenspülflasche, die eine Augenspül-(Borwasser-) lösung enthält, kann man Richtung und Stärke des Spülstrahles mit einer Hand regeln, sodass die andere Hand frei bleibt, um das zu spülende Lid offen zu halten.
  • Bei Fremdkörper im Auge (Schmerz, Tränenfluss, Rötung)
    • nicht reiben,
    • Augen verbinden,
    • Arzt aufsuchen.

Gesichtsschutz

  • Zum Gesichtsschutz zählen Schutzschilde, Schutzschirme und Schutzhauben.
  • Gesichtsschutz schützt das Gesicht und Teile des Halses gegen mechanische Einwirkungen, Spritzer, Funken, optische Strahlung, Strahlungshitze und Chemikalien.
  • Bei der Auswahl auf geeignete Sicherheitsscheiben mit Filterwirkung achten, z. B. Spezialglasscheiben (selbstabdunkelnd).

Schweißmaske und Schirm

  • In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben des Gerätes und Schweißverfahrens sind geeignete Schutzmasken festzulegen und einzusetzen.
  • Für Kettensäge- oder Trennschleifarbeiten über Schulterhöhe.
  • Nackenschutz bei starker Sonneneinstrahlung.

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