C 3.1
Sofortmaßnahmen
- Bei Augenverätzungen, z. B. durch Mörtelspritzer, Kalkfarben, Löschkalk, Säuren, Laugen, sofort Augenspülung durchführen.
- Mit der Augenspülflasche, die eine Augenspül-(Borwasser-) lösung enthält, kann man Richtung und Stärke des Spülstrahles mit einer Hand regeln, sodass die andere Hand frei bleibt, um das zu spülende Lid offen zu halten.
- Bei Fremdkörper im Auge (Schmerz, Tränenfluss, Rötung)
- nicht reiben,
- Augen verbinden,
- Arzt aufsuchen.
Gesichtsschutz
- Zum Gesichtsschutz zählen Schutzschilde, Schutzschirme und Schutzhauben.
- Gesichtsschutz schützt das Gesicht und Teile des Halses gegen mechanische Einwirkungen, Spritzer, Funken, optische Strahlung, Strahlungshitze und Chemikalien.
- Bei der Auswahl auf geeignete Sicherheitsscheiben mit Filterwirkung achten, z. B. Spezialglasscheiben (selbstabdunkelnd).
Schweißmaske und Schirm
- In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben des Gerätes und Schweißverfahrens sind geeignete Schutzmasken festzulegen und einzusetzen.
- Für Kettensäge- oder Trennschleifarbeiten über Schulterhöhe.
- Nackenschutz bei starker Sonneneinstrahlung.
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