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Hand- und Armschutz
Allgemeines
- Jedem Arbeitnehmer, für den bei der beruflichen Tätigkeit die Gefahr von Verletzungen oder Hautschädigungen für die Arme oder Hände durch mechanische Einwirkungen, Flammen-, Hitze- und Kälteeinwirkungen, Strahlung, reizende Arbeitsstoffe etc. besteht, ist ein passender, zweckentsprechender Schutz aus geeignetem Material zur Verfügung zu stellen, wie Schutzhandschuhe.
- Durch geeignete, für den speziellen Zweck gewählte Schutzhandschuhe können wir unsere Hände wirksam schützen.
- Den „Universalhandschuh“ gibt es nicht. Es muss für den Einzelfall entschieden werden, welche Schutzhandschuhe für die jeweilige Beschäftigung benutzt werden.
- Auszuwählen sind die Handschuhform, das Handschuhmaterial sowie die Handschuhgröße.
- Einweiser/Anschläger bei Kran-/Ladearbeiten sollten z. B. Schutzhandschuhe in Signalfarben tragen, sodass für den Kranfahrer eine rechtzeitige Signal-Erkennung möglich ist.
- Der Unternehmer hat die Beschäftigten für den sicheren Umgang mit Schutzhandschuhen zu unterweisen.
- Bei Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen ist die Auswahl anhand des Sicherheitsdatenblattes zu treffen.
- Für die Arbeit mit Frischbeton oder Mörtel sind Nitril-Handschuhe besonders geeignet.
Kennzeichnung
- Schutzhandschuhe müssen durch den Hersteller mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.
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