Hand- und Armschutz

Allgemeines

  • Jedem Arbeitnehmer, für den bei der beruflichen Tätigkeit die Gefahr von Verletzungen oder Hautschädigungen für die Arme oder Hände durch mechanische Einwirkungen, Flammen-, Hitze- und Kälteeinwirkungen, Strahlung, reizende Arbeitsstoffe etc. besteht, ist ein passender, zweckentsprechender Schutz aus geeignetem Material zur Verfügung zu stellen, wie Schutzhandschuhe.
  • Durch geeignete, für den speziellen Zweck gewählte Schutzhandschuhe können wir unsere Hände wirksam schützen.
  • Den „Universalhandschuh“ gibt es nicht. Es muss für den Einzelfall entschieden werden, welche Schutzhandschuhe für die jeweilige Beschäftigung benutzt werden.
  • Auszuwählen sind die Handschuhform, das Handschuhmaterial sowie die Handschuhgröße.
  • Einweiser/Anschläger bei Kran-/Ladearbeiten sollten z. B. Schutzhandschuhe in Signalfarben tragen, sodass für den Kranfahrer eine rechtzeitige Signal-Erkennung möglich ist.
  • Der Unternehmer hat die Beschäftigten für den sicheren Umgang mit Schutzhandschuhen zu unterweisen.
  • Bei Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen ist die Auswahl anhand des Sicherheitsdatenblattes zu treffen.
  • Für die Arbeit mit Frischbeton oder Mörtel sind Nitril-Handschuhe besonders geeignet.

Kennzeichnung

  • Schutzhandschuhe müssen durch den Hersteller mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.

Piktogramme

  • Die auf den Handschuhen aufgedruckten Piktogramme geben dem Benutzer Hinweise, vor welchen Gefahren die Handschuhe schützen.
  • Möglichst nur Handschuhe mit aufgedruckten Piktogrammen verwenden.
  • Handschuhe nicht benutzen bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen, wie z. B. Kreissäge, Bohrmaschine usw.
  • Bei der Auswahl von Handschuhen für häufigen/ständigen Gebrauch ist besonders auf Sensibilisierung oder Allergiebildung durch Arbeitsstoffe und Handschuhmaterial zu achten.

Arbeiten an Maschinen

  • Bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen bzw. Einzugsgefahr ist das Tragen von Handschuhen verboten.
    Anmerkung: Grundsätzlich muss beim Arbeiten an Maschinen die Arbeits-/Schutzkleidung eng anliegen.
  • Ausnahme: Schnittfeste Handschuhe verwenden bei Werkzeugwechsel an der ausgeschalteten und stillstehenden Maschine.

 Vorschriften und Regeln

  • PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung) § 12
  • AUVA-Merkblatt M 705 Schutzhandschuhe



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