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D 4.1


Überprüfung

  • Alle Teile des Verbaus müssen regelmäßig überprüft, nötigenfalls instand gesetzt und verstärkt werden, insbesondere
    • nach längeren Arbeitsunterbrechungen,
    • nach starken Regenfällen,
    • bei wesentlichen Veränderungen der Belastung,
    • in Frostperioden bei einsetzendem Tauwetter,
    • nach Erschütterungen (z. B. Sprengung).

Sonderverfahren

  • Beim Verbau durch Spund-, Trägerbohl-, Schlitz-, Pfahl- oder verankerte Torkretwände ist vor Ausführung der Arbeiten ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen.

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