D 4.1
Überprüfung
- Alle Teile des Verbaus müssen regelmäßig überprüft, nötigenfalls instand gesetzt und verstärkt werden, insbesondere
- nach längeren Arbeitsunterbrechungen,
- nach starken Regenfällen,
- bei wesentlichen Veränderungen der Belastung,
- in Frostperioden bei einsetzendem Tauwetter,
- nach Erschütterungen (z. B. Sprengung).
Sonderverfahren
- Beim Verbau durch Spund-, Trägerbohl-, Schlitz-, Pfahl- oder verankerte Torkretwände ist vor Ausführung der Arbeiten ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen.
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