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Arbeitsraumbreiten

Erforderlicher Arbeitsraum

  • Ausreichender Arbeitsraum ist erforderlich für
    • die sichere und fachgerechte Durchführung der Arbeiten,
    • für den Durchgang,
    • für den Materialtransport,
    • für die Lagerung von Werkzeug und Material,
    • für die Bergung Verletzter.

Arbeitsraumbreiten in Baugruben

  • In Baugruben beträgt die Mindestbreite des Arbeitsraumes
    • 60 cm bei steilen Böschungen > 80°,
    • 40 cm bei flacheren Böschungen.

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