D 5
Arbeitsraumbreiten
Erforderlicher Arbeitsraum
- Ausreichender Arbeitsraum ist erforderlich für
- die sichere und fachgerechte Durchführung der Arbeiten,
- für den Durchgang,
- für den Materialtransport,
- für die Lagerung von Werkzeug und Material,
- für die Bergung Verletzter.
Arbeitsraumbreiten in Baugruben
- In Baugruben beträgt die Mindestbreite des Arbeitsraumes
- 60 cm bei steilen Böschungen > 80°,
- 40 cm bei flacheren Böschungen.
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