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D 14.7


NICHT DURCHBRUCHSICHERE DACHFLÄCHEN

Allgemeines

  • Grundsätzlich sind Lichtkuppeln, Belichtungselemente sowie nicht durchbruchsichere Dacheindeckungen als ungesicherte Öffnungen anzusehen.
  • Die Beurteilung der Durchbruchsicherheit von Dachelementen kann nur von fachkundigen Personen vorgenommen werden (entsprechende Checkliste im Internet unter www.auva.at).
  • Dächer aus nicht durchbruchsicherem Material, z. B. Lichtplatten, Wellplatten aus Faserzement, Glasdächer, Oberlichtbänder, dürfen nur betreten werden, wenn geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.
  • Arbeitsplätze auf und Zugänge zu diesen Dächern mit Wellplatten aus Faserzement, Glaselementen oder Kunststoff müssen vor dem Betreten mit lastverteilenden Belägen versehen sein.
  • Gefahrenbereich unterhalb absperren und durch Warnschilder kennzeichnen.
Achtung! Ohne eine Sicherung gegen Durchbruch gelten Lichtkuppeln als ungesicherte Öffnung

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