Im Bereich von Flachdächern sind Umwehrungen (aufgeschraubt, gestellt) an der Dachkante und um Dachöffnungen anzubringen.
- Sie bestehen aus Brust-, Mittel- und Fußwehren oder 1 m hohen Gitterblenden.
- Brustwehren müssen in mindestens 1 m Höhe angebracht werden.
- Wehren müssen aus widerstandsfähigem Material hergestellt sein.
- Wehren dürfen nicht unbeabsichtigt gelöst werden können.
- Die Oberkante von Fußwehren muss mindestens 15 cm über der Standfläche liegen.
- Mittelwehren müssen zwischen Brustwehren und Fußwehren derart angebracht werden, dass die lichten Abstände zwischen den Wehren nicht mehr als 47 cm betragen.