<

 

 

>


D 16.2


Gasschläuche

  • Nur zugelassene, nicht beschädigte Schläuche verwenden.
  • Die richtige Funktion des Injektorbrenners kann durch die „Saugprobe“ überprüft werden.
  • Schläuche gegen Beschädigungen, z. B. durch Überfahren, Knicken, Anbrennen, schützen.
  • Schadhafte Schläuche auswechseln bzw. entsprechend kürzen.

Einsatz

  • Mindestausstattung: Druckminderer, Gasschlauch, Sicherheitseinrichtung gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag.
  • Sicherung der Gasschläuche gegen Abgleiten.
  • Schlauchverbindungen auf Dichtheit prüfen, z. B. mit Lecksuch-Spray.
  • Geeignete Anzünder benutzen, z. B. Piezo.
  • Flaschenventile langsam öffnen.
  • Gasentnahme immer über den Druckminderer.
  • Flaschenventil und Schutzbügel über Manometer an Druckminderern vor Beschädigungen schützen.

Lagerung und Transport

  • Liegende Flaschen gegen Wegrollen sichern.
  • Am Arbeitsplatz nur die unmittelbar benötigten Flaschen bereithalten.
  • Lagerräume müssen ausreichend belüftet sein.
  • Auf Explosionsschutz achten, kein offenes Licht oder Feuer.
  • Ausgang ins Freie muss vorhanden sein.
  • Schweißeinrichtungen nie in der Nähe starker Heizquellen lagern.
  • Flaschentransport nur mit aufgesetzten Schutzkappen.
  • Bei Gefahrenguttransporten auf der Straße ist die ADR zu beachten.
Gasflaschen gegen Umfallen sichern (Ketten oder Bügel)

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich