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E 2.1


Wartung und Reparatur

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
  • Die Bestimmungen der Betriebsanleitung sind zu beachten.
  • Stapler sind vor Beginn der Reparaturarbeiten gegen ungewollte Bewegungen zu sichern (Unterlegekeil bzw. Abstützen angehobener Teile).
  • Bei Wartungsarbeiten unter der hochgestellten Gabel ist diese abzustützen.

Einsatz mit Arbeitskorb

  • Ist der Arbeitskorb vom Hersteller nicht für die Verwendung mit dem Hubstapler vorgesehen, muss vor der erstmaligen Benutzung eine Abnahmeprüfung durch Ziviltechniker oder durch eine autorisierte technische Prüfstelle vorgenommen werden.
  • Die wiederkehrende Prüfung ist durch Ziviltechniker, technische Büros oder eine Prüfstelle mindestens einmal jährlich vorzunehmen.
  • Die Personen im Arbeitskorb müssen über 19 Jahre alt, geeignet und unterwiesen sein.
  • Der Arbeitskorb ist für max. zwei Personen vorgesehen, sofern vom Hersteller oder im Abnahmeprotokoll nicht anders festgelegt. Die im Abnahmebefund festgelegte höchstzulässige Hubhöhe darf nicht überschritten werden. Der Standplatz im Arbeitskorb darf nicht durch Behelfe erhöht werden.
  • Sind Personen im Arbeitskorb, ist das Fahren mit dem Stapler verboten. Versetzfahrten dürfen nur auf Weisung der Arbeitnehmer auf der Abeitsplattform und mit entsprechender Vorsicht ausgeführt werden. Der Fahrer darf den Stapler nicht verlassen.
  • Anheben des Arbeitskorbes nur bei gebremstem Stapler.
  • Hinausbeugen oder Verlassen des Arbeitskorbs im angehobenen Zustand ist verboten.

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