E 5.1
- Das Anschlagmittel gehört zum PAM, d. h., es darf nicht für andere Zwecke verwendet werden und es darf nur mit Werkzeug lösbar sein.
- Eine direkte Verbindung zwischen PAM und dem zum Hebezeug gehörigen Tragmittel ist nur bei fest eingebauter Winde oder Winde in der Aufhängung zulässig, ansonsten ist ein mindestens 1,0 m langes Anschlagmittel erforderlich.
- Das Hebezeug muss über eine Sicherung gegen ein Ablassen der Last im freien Fall verfügen.
- Das Hebezeug muss mindestens das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichtes des PAM tragen können.
- Anfoderungen beim Betrieb:
- Neigungswinkel des Anschlages < 45°; Seildurchmesser > 8 mm,
- Seilendverbindungen durch Seilschlösser oder Seilösen mit Kauschen (keine Verwendung von Seilklemmen),
- Zusammenfassung der Anschlagseile in einem Ring,
- Sicherheitshaken,
- Tragseil muss spannungsarm und drehungsarm sein,
- Boden muss fest mit der tragenden Konstruktion verbunden sein,
- Tür mit Verschlusssicherung,
- Umwehrung h > 1,0 m,
- auffälliger Farbanstrich,
- Befestigungsmöglichkeit für Auffanggurte.
Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb
- Der Kranführer
- darf den Bedienungsstand nicht verlassen, solange das PAM besetzt ist;
- muss das PAM in allen Stellungen gut beobachten können;
- hat mit den Personen im PAM eindeutige und deutlich wahrnehmbare Zeichen zur Verständigung zu vereinbaren (z. B. Zuruf, Funk, Einweiser, Handzeichen);
- darf während des PAM-Einsatzes nicht gleichzeitig andere Arbeiten durchführen (gilt auch für den Einweiser).
- Es muss sichergestellt sein, dass die auf dem PAM befindlichen Personen auch bei Ausfall der Energie das PAM gefahrlos wieder verlassen können (Notfallplanung).
- Werkzeuge und Material im PAM gegen Herabfallen sichern.
- PAM gegen starkes Pendeln (z. B. durch Wind) sichern (z. B. Leitseile, Verankerungen).
- Höchstzulässige Hub- und Senkgeschwindigkeit: 0,5 m/s
- Werden PAM durch Öffnungen gefahren oder besteht andere gleichartige Gefahr, muss eine Sicherung gegen Verfangen oder Hängenbleiben vorgenommen werden.
- Besteht für das PAM Kippgefahr, müssen mitfahrende Personen durch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zusätzlich gesichert werden.
Für Arbeitskörbe oder -bühnen gilt:
- Schweißarbeiten vom PAM nur ausführen, wenn
- das PAM isoliert aufgehängt ist oder
- der Kurzschlussstrom begrenzt ist oder
- eine leitende Verbindung zwischen PAM und dem Werkstück vorhanden ist.
- Nur schutzisolierte Elektrowerkzeuge einsetzen.
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